Das ist falsch!!!Baxter hat geschrieben: Mi 20. Nov 2019, 08:45 Zb ist mW der Platz von Verein in Tattendorf kein behördlicher Platz sondern ein privater Platz des Vereins.
Verein ist ein behördlich genehmigter Schießstand.
Das ist falsch!!!Baxter hat geschrieben: Mi 20. Nov 2019, 08:45 Zb ist mW der Platz von Verein in Tattendorf kein behördlicher Platz sondern ein privater Platz des Vereins.
Darf man. Wenn man die Kat. A Genehmigung hat, kann man für die Waffe große Magazine nachkaufen. Man muss sie nur melden und - sollten die Mags auch auf der WBK drauf stehen - eine neue Karte anfordern. Zahlemann und Söhne.Oicw hat geschrieben: Mi 20. Nov 2019, 12:13 Ich hoffe halt drauf, das wenn man ein gemeldetes Magazin besitzt, selben Typ nachkaufen darf.
Habe jetzt hat Glock, Sig, 308er AR Magazin bestellt.
Hoffe ich kann nächstes Jahr erweitern.
wir gehen heute davon aus dass beim ALTBESITZ die stueckzahlen drauf stehenTheCursedBaron hat geschrieben: Do 21. Nov 2019, 10:26 Ja, so wars auch gemeint, es wird natürlich nur eine Anzahl drauf stehen![]()
§17/1/Bourne hat geschrieben: Do 21. Nov 2019, 10:52 Wo finde ich, welche Ziffer was bedeutet? Z7 und Z8 sind Kurz- und Langwaffen und Z9 und Z10 sind die Magazine dazu, oder? Und der Rest?
Also bei den Magazinen vorerst keine Stückzahl Type und Kaliber dazuschreiben?gewo hat geschrieben: Do 21. Nov 2019, 11:24 man koennte es so versuchen:
Ich beantrage aufgrund von vorhandenem Altbesitz (Besitzstand vor 14.12.2019) eine Ausnahmegenehmigung lt.
§17/1/7 Faustfeuerwaffen + Magazin mit einer Kapazität über 20 Patronen :
- Waffe 1 / Nummer 1
- Waffe 2 / Nummer 2
§17/1/8 Halbautomatische Langwaffen + Magazine mit einer Kapazität über 10 Patronen :
- Waffe 3 / Nummer 3
Weiters besitze ich Magazine (andere, als die für die oben angeführten Waffen passende) im Altbesitz welche den Bestimmungen des §17/1/9 und des §17/1/10 entsprechen und ersuche um Eintrag einer entsprechenden Altbesitzberechtigung für diese Magazine.
Hochachtungsvoll
Max Mustermann