AUG-andy hat geschrieben: Do 28. Nov 2019, 23:02Ohne neue WBK mit Kat.A Eintragung wirst du nix bekommen.RcL hat geschrieben: Do 28. Nov 2019, 22:54 Nur damit ichs jetzt auch richtig habe: Ein AR vor dem 14.12. kaufen und z.B. ein paar Monate später 30er Mags zu kaufen sollte kein Problem sein, korrekt? Mit dem ZWR-Eintrag sollte der Händler ja auch sehen, dass ich sie besitzen darf...?
Siehe hier :
ABGABE VON MAGAZINEN HiCap ab dem 14.12.2019
ab dem 14.12.2019 dürfen magazine gemäß
- § 17/1/9 - +20 Magazine
- § 17/1/10 - +10 Magazine
nur mehr gegen Legitimierung eines Besitzdokumentes abgegeben werden
das EINZIG gültige Besitzdokument ist ein waffenrechtliches Dokument (WP oder WBK) mit einem Genehmigungsvermerk nach
- § 17/1/9 fuer die abgabe von +20 Magazine, und nach
- § 17/1710 fuer die abgabe von +10 Magazine
oder ein waffenrechtliches Dokument fuer den Besitz der entsprechenden Basiswaffe als Kat A
das gilt fuer gewerbetreibende genauso wie fuer private
die Daten des Übernehmers sind zu erfassen und zu dokumentieren

Na egal. Aber mit der Kat A WBK gehts dann also.