Hallo
Nachdem ich 15 Jahre in der Schweiz gelebt habe, will ich mich 2020 wieder in meiner Heimat Österreich niederlassen.
Ich besitze eine 9mm und habe den schweizer Waffenerwerbsschein und die Befähigungsnachweise die ich in der Schweiz nach diversen Kursen im Verein erhalten habe. Mein Strafregister ist leer.
Ich habe nun versucht rauszufinden was ich tun muss um
1.) Die Waffe dauerhaft nach AUT einzuführen
2.) Die Waffe in AUT zu besitzen
Muss ich die WBK beantragen, und wird der schweizer WES hier berücksichtigt?
Brauch ich einen europäischen Waffenpass?
Vielen Dank für Eure Expertise und Hilfe.
Gerhard
Rückkehr aus der Schweiz mit Waffe
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Rückkehr aus der Schweiz mit Waffe
Gegenfrage:
Darf ich mit der österreichischen WBK in der Schweiz Pistolen besitzen?
Darf ich mit der österreichischen WBK in der Schweiz Pistolen besitzen?
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
Re: Rückkehr aus der Schweiz mit Waffe
ad 1) Bitte Suche benutzen, zB: viewtopic.php?t=15850
ad 2) Du brauchst natürlich eine WBK
ad 2) Du brauchst natürlich eine WBK
Re: Rückkehr aus der Schweiz mit Waffe
Wenn es keine Waffe ist, die von uns von einem Verbot erfasst wäre, solltest du die WBK relativ einfach bekommen. Psychotest und Waffenführerschein werden jedenfalls anstehen ...
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- Beiträge: 608
- Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27
Re: Rückkehr aus der Schweiz mit Waffe
Ob er die WBK in Österreich bekommt hat mit seiner Waffe nichts zu tun, sondern ausschließlich mit seiner Person (Vorstrafenregister, etc...).rhodium hat geschrieben: So 1. Dez 2019, 01:01 Wenn es keine Waffe ist, die von uns von einem Verbot erfasst wäre, solltest du die WBK relativ einfach bekommen. Psychotest und Waffenführerschein werden jedenfalls anstehen ...
Ob er die Waffe dann als Kat B importieren darf hängt dann mit der Art der Waffe zusammen.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
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Re: Rückkehr aus der Schweiz mit Waffe
Ja du brauchst eine WBK, der WES ist in Österreich ohne Wert.riticulus hat geschrieben: Sa 30. Nov 2019, 01:11 1.) Die Waffe dauerhaft nach AUT einzuführen
2.) Die Waffe in AUT zu besitzen
Muss ich die WBK beantragen, und wird der schweizer WES hier berücksichtigt?
Brauch ich einen europäischen Waffenpass?
Und nein, du brauchst keinen EU-FWP.
Um die Waffe legal in Österreich zu besitzen brauchst du die WBK. Um eine Waffe aus der Schweiz dauerhaft in Österreich zu verbringen brauchst du von Österreich eine EU Verbringungserlaubnis und von der Schweiz einen WES (den du schon hast) und Zustimmung / Exportpapiere von der FEDPOL. Weiters brauchst du jemanden der dir die Waffe verbringt, wenn du dies nicht selbst machst.
Von der österreichischen Seite aus ist es sehr leicht. Am besten du ziehst um, beantragst hier deine WBK und holst dann deine Waffen aus der Schweiz her, da auf der EU Verbringungserlaubnis genügend Platz ist. Leider ist die Fedpol... nunja, Fedpol halt. Da kann es schon länger dauern bis du eine Antwort bekommst.
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

