

Danke erstmal für die schnelle Antworterwin hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 20:29 Datum der in Besitznahme?! Denk ich mal aus meiner Erfahrung.
Im den Rechtsschriften findet sich der Begriff "ferninbesitznahme" nicht.
.Mr_M hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 20:46 Ich habe auch bestellt und die Bestellung ist verloren gegangen. Wird bei dir das gleiche sein. Bleibt dir nichts anderes über jetzt noch schnell woanders Mags zu bekommen. Sieht aber schlecht aus...
Danke für die schnelle AntwortMaddin hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 20:52 Ich warte auch noch auf eine Bestellung, wurde letzte Woche von mir in Auftrag gegeben. Bin selbst gespannt ob die noch kommt, bis jetzt jedenfalls nix. Aber wenn die nach 14.12. eintrifft kann man wohl auch nix machen oder. Ist ja nicht meine (unsere) Schuld.![]()
Mir stellt sich generell die Frage worin der Gesetzesverstoß überhaupt liegen soll. Man kann ja nix dafür wenn die Post net liefert. Soll ich jetzt der Post sagen nein bitte nicht mehr liefern ? Ich kann ja auch nicht ins System schauen...Jiggler hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 21:15 Auch, wenn mich jetzt vielleicht einige steinigen werden, wie ich zum Gesetzesverstoß aufrufen kann oder ähnliches, ich glaube nicht, dass dich der Postler bei der BH anzeigen wird, wenn er nach dem 14. liefert.![]()
Ach so und bitteschön welche rechtliche Absicherung meinst du jetzt? Dir ist klar das mit den High Cap Magazinen net viel machen kannst lol. Du kannst Sie werfen oder sonst irgendwie verwenden, aber wenn du kein "Edelsportschütze" bist darfst Sie nicht verwendenbergisel5 hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 20:58.Mr_M hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 20:46 Ich habe auch bestellt und die Bestellung ist verloren gegangen. Wird bei dir das gleiche sein. Bleibt dir nichts anderes über jetzt noch schnell woanders Mags zu bekommen. Sieht aber schlecht aus...
Hallotut mir leid für dich wegen der Bestellung sowas ist natürlich Extrem ärgerlich , aber ich sag mal so, die Magazine sind mir so gesehen eigentlich egal mir geht es eher nur um die rechtliche Absicherung
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Was?Mr_M hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 21:43 Dir ist klar das mit den High Cap Magazinen net viel machen kannst lol. Du kannst Sie werfen oder sonst irgendwie verwenden, aber wenn du kein "Edelsportschütze" bist darfst Sie nicht verwendenwas man hier so lesen kann. Aber vielleicht habe ich es auch falsch verstanden.
HalloMr_M hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 21:43Ach so und bitteschön welche rechtliche Absicherung meinst du jetzt? Dir ist klar das mit den High Cap Magazinen net viel machen kannst lol. Du kannst Sie werfen oder sonst irgendwie verwenden, aber wenn du kein "Edelsportschütze" bist darfst Sie nicht verwendenbergisel5 hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 20:58.Mr_M hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 20:46 Ich habe auch bestellt und die Bestellung ist verloren gegangen. Wird bei dir das gleiche sein. Bleibt dir nichts anderes über jetzt noch schnell woanders Mags zu bekommen. Sieht aber schlecht aus...
Hallotut mir leid für dich wegen der Bestellung sowas ist natürlich Extrem ärgerlich , aber ich sag mal so, die Magazine sind mir so gesehen eigentlich egal mir geht es eher nur um die rechtliche Absicherung
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was man hier so lesen kann. Aber vielleicht habe ich es auch falsch verstanden. Gibt ja dazu 100 unterschiedliche Meinungen.
nach der argumentation kannst heute auch eine ware vorbestellen die in drei jahren geliefert wird und dann einer anderen kategorie angehoertMaddin hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 21:29 Mir stellt sich generell die Frage worin der Gesetzesverstoß überhaupt liegen soll. Man kann ja nix dafür wenn die Post net liefert. Soll ich jetzt der Post sagen nein bitte nicht mehr liefern ? Ich kann ja auch nicht ins System schauen...![]()
1. Die Ware wurde zu einem Zeitpunkt gekauft wo es völlig legal war.gewo hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 21:58nach der argumentation kannst heute auch eine ware vorbestellen die in drei jahren geliefert wird und dann einer anderen kategorie angehoertMaddin hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 21:29 Mir stellt sich generell die Frage worin der Gesetzesverstoß überhaupt liegen soll. Man kann ja nix dafür wenn die Post net liefert. Soll ich jetzt der Post sagen nein bitte nicht mehr liefern ? Ich kann ja auch nicht ins System schauen...![]()
vorsatz wird man ihm ned unterstellen koennen
trotzdem ist es formal gesehen natuerlich ein problem
wenn die magazine erst am montag nach oesterreich kommen dann ist das eine einfuhr von waffen kat A und er hat dafuer weder einfuhrerlaubnis noch darf er sie besitzen
ganz soooooo easycheasy ist das also ned
trotzdem halte ich es fuer ein nicht-problem
was soll denn in der praxis viel sein ...?