ACHTUNG KORREKTUR:
ich habe gerade die 1. Durchführungsverordnung durchsucht, und bin da "zufällig" auf folgendes gestoßen:
"Ausnahmen von der vorherigen Einwilligung
§ 7. Für das Verbringen von Schußwaffen (§ 37 WaffG) der Kategorien B, C und D sowie von Munition für
diese Schußwaffen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet benötigen
Gewerbetreibende, die zum Handel mit nichtmilitärischen Schußwaffen berechtigt sind, keine vorherige
Einwilligungserklärung der zuständigen Behörde; für andere Menschen gilt dies nur hinsichtlich des
Verbringens der in § 45 genannten Schußwaffen sowie der Munition für diese Schußwaffen."
Hey, Entwarnung, wir brauchen doch keine Einfuhrgenehmigung!
lg
Martin
Luftdruckwaffen SD erlaubt?
Re: Luftdruckwaffen SD erlaubt?
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
Re: Luftdruckwaffen SD erlaubt?
okay.
kennt vielleicht jemand nen guten online shop in den Niederlanden, der verschiedene druckluftwaffen führt?dann fällt die lästige 7,5J begrenzung und die bastelstunde zum federntausch spart man sich auch.

kennt vielleicht jemand nen guten online shop in den Niederlanden, der verschiedene druckluftwaffen führt?dann fällt die lästige 7,5J begrenzung und die bastelstunde zum federntausch spart man sich auch.
bild.de: "Talibankämpfer von US Marines angel*delt."