bino71 hat geschrieben: Do 12. Dez 2019, 18:01
...und Magazin - WBK ist ein waffenrechtlichen Dokument.
Sind die Kosten der Magazin WBK bekannt? Möglicherweise hab ich es überlesen.
Klar sind die bekannt, siehe Gebührengesetz Tarifpost 11.
Ist eine WBK mit Zusatzbewilligung nach § 17 Abs 3, also für keine Waffen oder bis zu zwei Schusswaffen:
€ 74,40 +
€ 43,00
= € 117,40
Wenns auf eine normale WBK mit mehr als 2 Plätzen eingetragen wird, dann:
€ 74,40 +
€ 43,00 +
€ 43,00
= € 160,40
Und für Waffenpässe kannst die Beträge fast verdoppeln...
Und das bei jeder Erweiterung erneut...
Und wenn mehrere Magazine nach § 14 TP 11 Abs 1 Z 1 b bewilligt werden, würde es mich nicht wundern, wenn die € 43,- zusätzlich pro Kat A Z 9 oder Z 10 anfallen, also WBK Gebühr + € 43,- pro Magazin immer wieder für jede neue WBK. Hoffe ich aber dass das einfach ein Pauschalbetrag ist, aber vielleicht ist hier ja jemand mit mehreren Pumpguns und kann uns sagen, ob er die 43€ nur einmal oder pro Pumperl zahlen hat müssen...
Ich würde es als Pauschalbetrag interpretieren, auch wenn dabei 100 Kat A Genehmigungen erteilt werden...