Emil hat geschrieben: Sa 21. Dez 2019, 21:19
Die Behörden vor Ort können ja auch nichts dafür, bis vor einem Jahr etwa war die Frage ob § 17 Abs. 1 vom Schießstättenprivileg umfasst ist (mit Ausnahme der VSRF) quasi gegenstandslos, weil was will man mit "Stockdegen" (Z. 1) oder "Schlagringen", "Totschlägern" und "Stahlruten" (Z. 6) am Schießstand; Genehmigungen für "schnell zerlegbare Waffen" (Z. 2), "kurze Schrotflinten" (Z. 3) und "Schalldämpfer" (Z. 5), gab es kaum.
Und bei nur etwa 1.800 VSRF "Altbestand Besitzer" ist nachvollziehbarer Weise die Frage nie relevant genug aufgekommen.
der Runderlass gibt auf viele Fragen keine Antwort, es wird von den SB ja fast erwartet, dass sie jede Literatur, jede Judikatur, ect. zusätzlich zu den Dienstanweisungen, Runderlässen usw. wissen, Informationen zu Änderungen bekommen sie meistens erst kurz bevor sie diese anwenden und dazu an die Bürger Auskunft erteilen sollen usw. Also ich möchte da nicht SB sein...
Primäre Informationsquelle ist das Gesetz.
Dass es bei fragwürdigen Formulierungen im Gesetz, die einen Interpretationsspielraum zulassen, eine Hilfestellung für die SB in Form von Erlässen gibt, ist vollkommen in Ordnung.
Ich erwarte mir aber, dass ein SB das Gesetz korrekt anwendet.
Sollte er sich bei gewissen Punkten unsicher sein, gibt es Juristen, an die er sich vertrauensvoll wenden kann. Sich jedoch auf den Standpunkt zurückzuziehen, dass neue gesetzliche Inhalte, die dem SB nicht per Erlass "erklärt" werden, einfach als nicht existent gesehen und daher nicht angewendet werden, ist weder korrekt, noch akzeptabel.
Auch das Thema "Gewehrscheinwerfer" war am 1.1.2019 neu, hat es hier besondere Erklärungen oder Einschulungen für die SBs gegeben, um den Wegfall des Verbotes korrekt vollziehen zu können? Ich denke nicht.
Auch wenn ein Gesetz einen neuen Regelungsgegenstand aufnimmt, der so eindeutig formuliert ist, dass er keine anderslautenden Interpretationen zulässt, hat der SB das Gesetz zu vollziehen, auch wenn ihm der neue Regelungsgegenstand nicht per Erlass, Dienstanweisung oder berittenen Boten persönlich nähergebracht wird.
Und genau das ist hier der Fall, der Paragraph 14 iVm Paragraph 18 erzeugt keine Fragen, da eindeutig formuliert. Daher muss dieses Thema auch nicht anhand eines Erlasses näher erläutert werden.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod