Vergiss es!HowlingWolf hat geschrieben: So 22. Dez 2019, 09:49NEIN. Siehe meinen vorigen Post.Parallaxe hat geschrieben: So 22. Dez 2019, 09:27 ..., und nach dem aktuellen Waffengesetz wären Airsoftgeräte Schusswaffen ...Jetzt wird es wirklich abenteuerlich. Wo siehst du im §45 eine Joule-Angabe? Ganz im Gegenteil, es gibt bei uns (im Gegensatz zu Deutschland) eben KEINE Maximalenergie für Luftdruckwaffen mit Kaliber <6mm.Parallaxe hat geschrieben: So 22. Dez 2019, 09:27 ... ab einer gewissen Joule-Zahl und ab einem gewissen Kaliber, siehe § 45. Der Paragraph besagt, dass es Ausnahmeregelungen für Waffen mit Druckluft oder Gas mit einer Energie <0,08 Joule und Kaliber <6mm gibt.
Du kannst es diesen Typen nicht erklären - ich hab es zynisch versucht, dann mit Erklärung
Sie wollen einfach daran glauben, dass Spielzeug in das Waffengesetz aufgenommen gehört
Wahrscheinlich haben die Typen für ihre Matchboxautos auch den Führerschein gemacht....
AIRSOFT IN ÖSTERREICH = SPIELZEUG
AIRSOFT IN DEUTSCHLAND - gefährliche Waffen die strengstens reglementiert gehören (wie es sich gehört in der DDR NEU)