Pat_at_work hat geschrieben: Fr 24. Jan 2020, 20:14
So liebe Leute!
Nächste Woche fahre ich nach Polen und hol mir dort meine AK, die Bestätigung der Einwilligung zur Verbringung nach Österreich wurde mir heute von meiner lieben Dame bei der BH überreicht.
Zum Thema KMG:
Sie beruft sich auf die derzeit in AT zugelassenen HA, zieht dabei den örtlichen Büchsenmacher hinzu.
Wichtig ist aber zum unterscheiden, das es sich dabei immer um eine Verbringung nach AT handelt, Import betrifft nur Gewerbe betreibende.
Viel Spaß - du machst dich dabei nach § 7 Abs. 1 Z. 1 Kriegsmaterialgesetz strafbar, weil diese Waffe nach KMG eine Kriegswaffe ist.
Das ist eine gerichtlich strafbare Handlung mit Strafrahmen bis zu 3 Jahren. Nur wenn deine BH fälschlicherweise eine Importgenehmigung ausstellt, schützt dich dies nicht vor einer Strafe. Es wird dir allenfalls als Milderungsgrund angerechnet werden.
Mal davon abgesehen, dass du von jedem Durchzugsland eine Durchfuhrgenehmigung für Kriegsmaterial oder Schusswaffen benötigst. Daher fraglich, ob du überhaupt mit dieser Waffe bis nachhause kommst.
Ich habe selten von einem derartig gefährlichen Unterfangen in einem Forum gelesen. Das was du vor hast dann auch noch öffentlich zu posten ist schon hirnrissig, du verleitest damit andere Personen dir in die gerichtliche Strafbarkeit zu folgen.