HS911 hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 06:51
Magazine für vollautomatische Waffen sind nicht betroffen - d.h. ein Stanag-Magazin wäre waffenrechtlich "gar nix", solange es nicht an eine halbautomatische Waffe angesteckt wird
das ist tatsaechlich auch so
und man kann auch trefflich drueber diskutieren dass das glock 33 schuss Magazin ja eigentlich ein magazin fuer die glock 18 ist.
und diese ist ein Vollautomat, daher eigentlich nicht betroffen
mein Waffenreferent fuehrt da halt dann aber immer den "erkennbaren willen des Gesetzgebers" ins treffen der bei so Gesetzesauslegungen angeblich auch irgendwie eine rolle spielt.
und wenn magazine mit hoher Kapazität durch ein gesetz reglementiert werden sollen dann entspricht es ganz offensichtlich nicht dem willen des Gesetzgebers dass diese dann trotzdem nicht betroffen sind wenn sie anders heissen
eine Rechtsgrundlage dafuer kenne ich nicht
ergibt sich einfach aus der laufenden Rechtssprechung angeblich
möglicherweise freie Beweiswürdigung des Richters oder so ...
keine Ahnung