ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Die Waffen sind keinen Dokumenten zugeordnet. Es zählt nur die Gesamtzahl. Bei 2 WP und 2 WBK kann man beim Kauf von 4 Waffen immer das gleiche Dokument verwenden.
If the freedom of speech is taken away then dumb and silent we may be led, like sheep to the slaughter.
George Washington
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
waffen werden nicht "auf WBK / WP" eingetragenbino71 hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 19:08 Aber gerade fällt mir ein.
Kann das überhaupt funktionieren, da er dann auf der WBK (bei den 2 zusätzlichen Plätzen) und der WP die gleiche Waffe mit der gleichen Seriennummer eingetragen hat?
WBK bzw WP sind Berechtigungen zum besitz
man kann nicht einzelne waffen auf die Dokumente zuordnen
das ist nicht vorgesehen
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Das klingt schon einmal gut und nach etwas Rechtssicherheit.DLK hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 13:55Dazu der Erlass:panhandle hat geschrieben: Sa 25. Jan 2020, 01:34 Wenn man sich aber nun mal den techn. Aspekt eines VA betrachtet (und das werden die Jungs bei der Behörde ja auch getan haben) wird man wohl zu dem Schluss kommen, das sich im Lower ein Großteil der für eine VA Funktion notwendigen Teile dieses Gewehres befinden. (Den passenden Bolt Carrier im Upper lasse ich einmal außen vor)
Beispiel:
Der Lauf eines Halbautomaten ist sowohl in der halbautomatischen als auch in der vollautomatischen Version dieses Gewehres einsetz- und verwendbar (doppelfunktionaler Lauf). Dieser Halbautomat ist der Kategorie B zuzurechnen.
Ein doppelfunktionaler wesentlicher Teil für einen Halbautomaten kann aufgrund einer Bewilligung für eine Schusswaffe der Kat. B, einer Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 8 WaffG oder einer Bewilligung gemäß § 18 WaffG für die vollautomatische Version erworben werden.
Die Grenzen der Kategorie B werden jedenfalls dann verlassen, wenn sich jemand durch die Anschaffung verschiedener halbautomatischer Gewehre in die Lage versetzt, über alle notwendigen wesentlichen Teile, die eine funktionsfähige vollautomatische Schusswaffe ausmachen, zu verfügen.
Hingewiesen wird in diesen Zusammenhang, dass ein wesentlicher Teil für Kriegsmaterial gem. § 1 I Ziffer 1 lit. c KM-Verordnung und § 5 Abs. 1 Ziffer 2 WaffG (d.h. Lauf, Verschluss und Gehäuse einer vollautomatischen Schusswaffe) der nicht mit einem Halbautomat tauschbar ist, jedenfalls Kriegsmaterial darstellt und somit nur aufgrund einer Bewilligung gemäß § 18 WaffG erworben werden darf.
Kurz: Solange Du keinen ganzen Vollautomaten in Teilen hast, ist aus Sicht der Behörden alles ok.
@ DLK würdest du auch die Ansicht teilen, dass dies sinngemäß so auch für Pistolen zu verstehen ist?
Betreffend anerkannte Sammler von (historischen-) Schusswaffen (und Schusswaffenteile), wie weit ist das deiner Meinung nach auszulegen, also muss jemand mit einer WBK für 60 Stück Kat B wirklich technisch überprüfen ob sich aus jeder denkbaren Kombination des Zusammenbaus von allen Teile seiner Waffen irgendwie eine Kat A zusammenbauen lassen würde..?
Also z.B. 60 Stück Mauser C 96 Pistolen aller Jahrgänge und von allen möglichen verschiedenen Streitkräften mit den Stempeln ect. und zusätzlich diverses freies Zubehör - wie weit müsste so jemand gehen um auszuschließen dass man aus all seinen Varianten und seines Zubehörs kein Modell "C 96 Schnellfeuer" zusammenbasteln kann...?
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Ups, ist mir entfallen, daß man zB alle seine 10 Kat B mit der WP führen kann (halt bei 2, nur 2). Sorry.gewo hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 19:53waffen werden nicht "auf WBK / WP" eingetragenbino71 hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 19:08 Aber gerade fällt mir ein.
Kann das überhaupt funktionieren, da er dann auf der WBK (bei den 2 zusätzlichen Plätzen) und der WP die gleiche Waffe mit der gleichen Seriennummer eingetragen hat?
WBK bzw WP sind Berechtigungen zum besitz
man kann nicht einzelne waffen auf die Dokumente zuordnen
das ist nicht vorgesehen
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
das eine ist der besitzbino71 hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 21:33Ups, ist mir entfallen, daß man zB alle seine 10 Kat B mit der WP führen kann (halt bei 2, nur 2). Sorry.gewo hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 19:53waffen werden nicht "auf WBK / WP" eingetragenbino71 hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 19:08 Aber gerade fällt mir ein.
Kann das überhaupt funktionieren, da er dann auf der WBK (bei den 2 zusätzlichen Plätzen) und der WP die gleiche Waffe mit der gleichen Seriennummer eingetragen hat?
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das andere das fuehren
wenn du eine WBK mit 6 Plätzen hast und einen WP mit 2
dann hast du die Berechtigung 8 waffen zu besitzen
und max zwei davon gleichzeitig zu fuehren
egal welche der zwei
vergleiche:
"WBK bzw WP sind Berechtigungen zum besitz
man kann nicht einzelne waffen auf die Dokumente zuordnen
das ist nicht vorgesehen"
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
egal welche der zwei oder der acht ?gewo hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 21:38
wenn du eine WBK mit 6 Plätzen hast und einen WP mit 2
dann hast du die Berechtigung 8 waffen zu besitzen
und max zwei davon gleichzeitig zu fuehren
egal welche der zwei
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Soll wohl "egal welche ZWEI von den ACHT" heißen.Montolio hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 23:30egal welche der zwei oder der acht ?gewo hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 21:38
wenn du eine WBK mit 6 Plätzen hast und einen WP mit 2
dann hast du die Berechtigung 8 waffen zu besitzen
und max zwei davon gleichzeitig zu fuehren
egal welche der zwei

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
ja klarMaddin hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 23:32Soll wohl "egal welche ZWEI von den ACHT" heißen.Montolio hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 23:30egal welche der zwei oder der acht ?gewo hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 21:38
wenn du eine WBK mit 6 Plätzen hast und einen WP mit 2
dann hast du die Berechtigung 8 waffen zu besitzen
und max zwei davon gleichzeitig zu fuehren
egal welche der zwei
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tippfehler
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
eigentlich schon seltsam wenn der Pass auf "B" ausgestellt ist.. theoretisch dürfte ich dann das AUG auch führen..
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Ja, eh, war ja immer schon so. Ist halt unpraktisch.combatmiles hat geschrieben: Fr 31. Jan 2020, 07:10 eigentlich schon seltsam wenn der Pass auf "B" ausgestellt ist.. theoretisch dürfte ich dann das AUG auch führen..
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
mit der AK stell i mirs dann lustig vor..fast12 hat geschrieben: Fr 31. Jan 2020, 07:31Ja, eh, war ja immer schon so. Ist halt unpraktisch.combatmiles hat geschrieben: Fr 31. Jan 2020, 07:10 eigentlich schon seltsam wenn der Pass auf "B" ausgestellt ist.. theoretisch dürfte ich dann das AUG auch führen..


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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Jeder Schießsportausübende darf ohne WBK und ohne Waffenpass sein R94 (kat C) auf dem Weg zu einem behördlich genehmigten Schießstand (ungeladen) führen. WaffG §35 (2) 4.
Das macht von der Optik her dann auch keinen Unterschied mehr.
Aber das sind alles Dinge die immer schon so waren, sich nicht geändert haben und daher eigentlich nicht hierher gehören...
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Haben die Vortragenden zufällig ventiliert was die Rechtsgrundlage für die geforderte sichere Verwahrung wäre oder wurde das lediglich als Behauptung/Forderung in den Raum gestellt?woolf hat geschrieben: So 9. Feb 2020, 09:52 Hier noch ein paar Infos aus Graz, die sich ggü. früheren Aussagen noch geändert haben oder noch unklare Frage klärten:
HA, Magazine usw. (Z7, Z8, Z9, Z10):
- HiCaps müssen sicher verwahrt werden
....
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Kat. A Waffe. Unbefugte dürfen keinen Zugriff darauf haben und das ist nur durch eine sichere Verwahrung gewährleistet.Yukon hat geschrieben: So 9. Feb 2020, 10:01Haben die Vortragenden zufällig ventiliert was die Rechtsgrundlage für die geforderte sichere Verwahrung wäre oder wurde das lediglich als Behauptung/Forderung in den Raum gestellt?woolf hat geschrieben: So 9. Feb 2020, 09:52 Hier noch ein paar Infos aus Graz, die sich ggü. früheren Aussagen noch geändert haben oder noch unklare Frage klärten:
HA, Magazine usw. (Z7, Z8, Z9, Z10):
- HiCaps müssen sicher verwahrt werden
....
Ist aber nur meine Interpretation und nichts offizielles.
EDIT: Die Waffenschrankhersteller wird es freuen...