najawoolf hat geschrieben: Di 21. Jan 2020, 17:54Sofern wir beim Beispiel DE bleiben, warum billiger als die Verbringung von Nicht-KM?Promo hat geschrieben: So 19. Jan 2020, 22:38 Diese Ausnahme haben ursprünglich Gewerbetreibende in Anspruch genommen, man hat nicht daran gedacht, dass dies Privatpersonen einmal auch machen könnten. Damit ist für Privatpersonen der Import von Kriegsmaterial billiger als von nicht-Kriegsmaterial.
Einfuhrbewilligung von der Waffenbehörde braucht man ja trotzdem noch, zumindest ist mir nichts bekannt warum das für KM entfallen kann.
eigentlich brauchst die fuer KM ja nicht
und kat B wird es erst NACH der verbringung