Airsoft trotz Waffenverbot
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Revierler_old
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Re: Airsoft trotz Waffenverbot
Echt jetzt? Bitte nicht.
Das F im Fünfeck hat für uns in Österreich keine Bedeutung.
Par. 1 WaffG sagt:
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
Beides ist bei Softguns nicht erfüllt. Also was soll die Diskussion? Softguns sind keine Waffen.
Das F im Fünfeck hat für uns in Österreich keine Bedeutung.
Par. 1 WaffG sagt:
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
Beides ist bei Softguns nicht erfüllt. Also was soll die Diskussion? Softguns sind keine Waffen.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.


Re: Airsoft trotz Waffenverbot
ein voller Behälter Paintballs ins ungeschützte Gesicht? Na da schau ich mir aber an, ob dich das als Angreifer nicht beeinträchtigt.Revierler hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 19:44 Par. 1 WaffG sagt:
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder...
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: Airsoft trotz Waffenverbot
Softgun und Paintball sind aber zwei paar Schuhe.Papa Bär hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 20:41ein voller Behälter Paintballs ins ungeschützte Gesicht? Na da schau ich mir aber an, ob dich das als Angreifer nicht beeinträchtigt.Revierler hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 19:44 Par. 1 WaffG sagt:
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder...
Softgun ist war und ist noch immer Spielzeug in Österreich.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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- Revierler_old
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Re: Airsoft trotz Waffenverbot
Uh... Ist dann ein Haselnusstecken auch schon eine Waffe? Weil wenn ich dir damit ein paar mal ins Gesicht zünde bist du auch fertig.Papa Bär hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 20:41ein voller Behälter Paintballs ins ungeschützte Gesicht? Na da schau ich mir aber an, ob dich das als Angreifer nicht beeinträchtigt.Revierler hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 19:44 Par. 1 WaffG sagt:
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder...
Oder ein Tennisschläger. Oder ein Holzpantoffel.
DEM WESEN NACH DAZU BESTIMMT.
Bitte macht Euch nicht lächerlich, das sind Grundbegriffe.
Paintballmarkierer fallen unter die Softairwaffenverordnung 2013. Dort sind sie genannt.
Zuletzt geändert von Revierler_old am Mo 2. Mär 2020, 20:58, insgesamt 3-mal geändert.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.


Re: Airsoft trotz Waffenverbot
Ähh?Papa Bär hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 20:41ein voller Behälter Paintballs ins ungeschützte Gesicht? Na da schau ich mir aber an, ob dich das als Angreifer nicht beeinträchtigt.Revierler hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 19:44 Par. 1 WaffG sagt:
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder...
Re: Airsoft trotz Waffenverbot
Österreich Bearbeiten
In Österreich sind Softairwaffen – anders als in Deutschland – keine Waffen im Sinne des österreichischen Waffengesetzes. Die Abgabe von Softairwaffen, welche die Nachahmungen echter Schusswaffen sind, ist an Personen unter 18 Jahren per Verordnung verboten.
In Österreich sind Softairwaffen – anders als in Deutschland – keine Waffen im Sinne des österreichischen Waffengesetzes. Die Abgabe von Softairwaffen, welche die Nachahmungen echter Schusswaffen sind, ist an Personen unter 18 Jahren per Verordnung verboten.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Airsoft trotz Waffenverbot
auf einen Kanister Essigsäure im Gesicht trifft die Aussage auch zu, ist aber dennoch keine WaffePapa Bär hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 20:41ein voller Behälter Paintballs ins ungeschützte Gesicht? Na da schau ich mir aber an, ob dich das als Angreifer nicht beeinträchtigt.Revierler hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 19:44 Par. 1 WaffG sagt:
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder...

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dvc & AA

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Re: Airsoft trotz Waffenverbot
In Deutschland fallen sogar Spritzpistolen ins Waffenrecht wenn sie die falsche Farbe haben
Wer's nicht glaubt googelt "Anscheinswaffen".
Die spinnen die Deutschen

Wer's nicht glaubt googelt "Anscheinswaffen".
Die spinnen die Deutschen

If the freedom of speech is taken away then dumb and silent we may be led, like sheep to the slaughter.
George Washington
George Washington

Re: Airsoft trotz Waffenverbot
Revierler hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 20:51Uh... Ist dann ein Haselnusstecken auch schon eine Waffe? Weil wenn ich dir damit ein paar mal ins Gesicht zünde bist du auch fertig.Papa Bär hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 20:41ein voller Behälter Paintballs ins ungeschützte Gesicht? Na da schau ich mir aber an, ob dich das als Angreifer nicht beeinträchtigt.Revierler hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 19:44 Par. 1 WaffG sagt:
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder...
Oder ein Tennisschläger. Oder ein Holzpantoffel.
DEM WESEN NACH DAZU BESTIMMT.
Bitte macht Euch nicht lächerlich, das sind Grundbegriffe.
Paintballmarkierer fallen unter die Softairwaffenverordnung 2013. Dort sind sie genannt.



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