Aber... aber... das dritte Bild...BigBen hat geschrieben: Do 25. Jul 2019, 09:30 Männer ihr kennts euch ned aus, das ist ja eine LS8 und keine SL8![]()

Aber... aber... das dritte Bild...BigBen hat geschrieben: Do 25. Jul 2019, 09:30 Männer ihr kennts euch ned aus, das ist ja eine LS8 und keine SL8![]()
Diese Waffe ist durch die Gesetzesänderung als Kat.B iSd WaffG anzusehen, wenn sie im Werk als HA gebaut wurde und das Magazin maximal 10 Schuss fasst. Die Waffe kann dennoch dem Kriegsmaterialgesetz unterliegen, wenn sie als KM iSd KM-Vo anzusehen ist (wovon auszugehen ist). Insofern wirst du die Waffe höchstwahrscheinlich als Kat.B in Österreich besitzen dürfen, für den Import sind allerdings die Regelungen des KMG anzuwenden.euvassal hat geschrieben: Mi 15. Jan 2020, 16:37 Hi Leute!
Weiß jemand, ob die "Springfield M1A Socom 16" als HA in Ö eingestuft ist oder kann jemand mit einem link zu einer Liste aufwarten?
Danke Euch!
Benötigt ein berechtigte Händler noch weiter Dokumente für einen Import eines in Deutschland erwerbaren Selbstlader?DerDunkc hat geschrieben: Di 21. Jan 2020, 12:25 § 5 Abs 1 Z 1 WaffG: halbautomatische Karabiner und Gewehre sind kein Kriegsmaterial iSd WaffG mehr.
Für den Import gilt freilich weiter das KMG. Da hat sich nichts geändert, wie Promo schon richtig geschrieben hat.
Abgekürzt: wenns dir wer importieren kann, darfst es besitzen.
Er braucht für import und Überlassung eine militaerische handelslizenz ..the_law hat geschrieben: So 8. Mär 2020, 10:55Benötigt ein berechtigte Händler noch weiter Dokumente für einen Import eines in Deutschland erwerbaren Selbstlader?DerDunkc hat geschrieben: Di 21. Jan 2020, 12:25 § 5 Abs 1 Z 1 WaffG: halbautomatische Karabiner und Gewehre sind kein Kriegsmaterial iSd WaffG mehr.
Für den Import gilt freilich weiter das KMG. Da hat sich nichts geändert, wie Promo schon richtig geschrieben hat.
Abgekürzt: wenns dir wer importieren kann, darfst es besitzen.
Im konkreten Fall ginge es um ein französisches MAS 49/56.