Ares hat geschrieben: Mi 1. Apr 2020, 15:24
Nüchtern betrachtet hat die Aushilfskraft durch eine Kündigung zur Zeit welchen Nachteil gegenüber einer in Kurzarbeit geschickten Arbeitskraft (außer dass sie vielleicht auf eine Abfertigung hoffen darf)?
Der Grundbetrag: Hier steigen wir nun mitten in die Gesetzgebung ein. Hier ist zu Anfang der Zeitraum der Geltendmachung zu beachten. Geschieht dies zwischen dem 1. Jänner und 30. Juni, wird nach der gespeicherten Jahresbeitragsgrundlage aus dem arbeitslosenversicherungspflichtigen Entgelt des Hauptverbands der Österreichischen Sozialversicherungsträger des vorletzten Jahres bemessen. Erfolgt die Beantragung bzw. Geltendmachung zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember, so ist die Grundlage das letzte und nicht das vorletzte Kalenderjahr. Natürlich kann es auch passieren, dass aus dem letzten oder vorletzten Jahr keine Beitragsgrundlage vorliegt. So wird das vorhergehende Kalenderjahr herangezogen. Führt das auch zu keinem Ergebnis, werden die letzten sechs Kalendermonate herangezogen.
Nun kommen wir zu dem eigentlichen Grundbetrag. Dafür wird die sogenannte Bruttobemessungsgrundlage in einen Nettowert transferiert. Zu beachten ist, dass es eine Höchstbemessungsgrundlage gibt. Wir führen anschließend Beispiele auf, um das besser herausstellen zu können. Der Grundbetrag macht in der Regel
55 % des ausgerechneten täglichen Nettoeinkommens aus. Nun vier kurze Beispiele:
Beispiel 1:
- Brutto-Einkommen im Monat: 1.000 €
- Arbeitslosengeld: 566,70 €
Beispiel 2:
- Brutto-Einkommen im Monat: 2.150 €
- Arbeitslosengeld: 960,30 €
Beispiel 3:
- Brutto-Einkommen im Monat: 4.000 €
- Arbeitslosengeld: 1.440,60 €
Beispiel 4:
- Brutto-Einkommen im Monat: 6.000 €
- Arbeitslosengeld: 1.440,60 €
Bei Kurzarbeit bekommst mind 80% vom jetzigen Gehalt und nicht 55% vom vorletzten Jahr und das auch nur für 6 Monate
Hast den Unterschied bemerkt?
Und jetzt überleg dir was du da gefragt hast und ob es vielleicht doch einen Unterschied macht.Uebrigens bei der Abfertigung neu kriegst nicht das Geld gleich,so als kleiner Tipp am Rande.
Manchmal Frage ich mich wirklich......
PS: wennst vorletztes Jahr in der Schule,beim Heer oder vielleicht auch Arbeitslos warst hast es "Resch".