gewo hat geschrieben: Di 28. Apr 2020, 18:47
diver99 hat geschrieben: Di 28. Apr 2020, 18:37
Du nimmst also auch bewusste Brüche der Verfassung anstandslos hin? Für was haben wir sie dann?
welcher Verfassungsbruch
es gibt Diskussionen ob bestimmte massnahmen verfassungskonform sind
die gibt es immer
wennst den verfassungdienst damit befasst braucht der a paar Monate fuer eine Einschätzung
bis dahin sind alle tot
Sei mir nicht bös, aber das stimmt einfach nicht. Da gehts nicht um koplizierteste Fragen des Verfassungsrechts, sondern um Basics. Da fällt man als Student bei der Einführungsprüfung (gibts die heute noch??) durch, wenn man die nicht kennt.
Natürlich kann bei außergewöhnlichen Ereignissen mehr in Grundrechte eingegriffen werden als zur „Normalzeit“. Der Eingriff muss nur zur Erreichung eines im Grundrecht definierten Ziels notwendig und (zum Ziel) verhälnismäßig sein. Über beides kann man streiten, da geb ich Dir schon recht.
Problematisch wird es halt mit der Notwenigkeitsprüfung, wenn die Fakten im Wesentlichen nicht offengelegt werden und vorwiegend rein mathematische Modelle präsentert werden. Auch über die zumindest angenomene Folgenabschätzung der Regelungen hört man wenig bis nichts (wegen der Verhältnismäßigkeitsprüfung warats).
So Dinge wie, dass das Gesetz der Verwaltung relativ konkrete Vorgaben machen muss (was nicht erfolgt ist), nach welchen Parametern die Verordnungen erlassen werden sollen (andernfalls wird die Macht des Gesetzgebers auf die Verwaltung übertragen, was nicht sein darf, sog. formalgesetzliche Delegation), dass die Verwaltung (zB bei Verordnungserlassung) sich am Willen des Gesetzgebers zu orientieren hat (der Minister kann das Betreten bestimmter Orte verbieten, in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf steht auch drin, was „bestimmte Orte“ sind, der Minister verbietet aber statt dem Betreten bestimmter Orte einfach das Betreten aller öffentlichen Orte) ist alles kein Hexenwerk. Da brauch ich keinen Verfassungsdienst und wenn, ist der hoffentlich in 2 Tagen mim Drüberlesen fertig.
Dass das Sozialministerium an der Formulierung einfachster Normen scheitert („wenn der öff. Ort alleine ... mit Abstand betreten wird“ ist was ganz anderes als „um den öff. Ort“ (und nix anderes) „... mit Abstand zu betreten“. Beides ginge. Die aber gewählte Formulierung ist derart schlecht, dass sie gar nix eindeutig regelt (was bei einer Strafnorm noch problematischer ist als sonst, sodass jetzt „zurückgerudert“ wurde).
Wie gesagt die Verfassung und unsere Grundrechte haben wir gerade für Kriesenzeiten und ich erwarte mir als jemand, der sich ans Gesetz hält, dass das auch die Regierung tut, gerade dann, wenns nicht mal besonders schwer ist.