Jiggler hat geschrieben: Do 7. Mai 2020, 02:31
Was ermöglicht denn so ein Vereinsausweis denn noch, außer den Erwerb von Munition mit Expansivgeschossen. Reicht da ein einfacher Schrieb vom „Dorfverein“, oder muss der Verein auch gewisse Auflagen erfüllen, wie Verbandsmitgliedschaft, oder wie das halt im Schützenwesen organisiert ist.
Und wie sieht rein interessehalber es eigentlich umgekehrt aus? Jäger oder Vereinsmitglied, aber keine WBK? Sollte ja gehen, da der Jäger die ja braucht, ausgenommen FFW Munition?
Das wird hier im Forum alles ausführlichst behandelt (heißer Tipp: Suchfunktion) und gehört m. E. zum waffenrechtlichen Wissen, das jeder haben sollte.
Konkret geht es nicht um "Expansivgeschosse", sondern nur um Teilmantenhohlspitz. Zum Erwerb muss man lediglich glaubhaft machen, dass man Sportschütze in einem Verein ist. Ausweis reicht. Oder auf der Vereinswebsite als Funktionär aufscheinen. etc. Sonst berechtigt ein Vereinsausweis m. W. zu nichts. Außer der vom Pulverdampf-Verein zu Rabatten beim gewo.
Ohne WBK kriegst keine Vollmantel, egal ob Lang- oder Kurzwaffenmuni. Soft Point schon. Der Sonderfall, dass jemand KW-Muni verschießende Kat C Waffe aber keine WBK/WP hat, kriegt überhaupt nur "Expansivgeschosse". Frage für Waffenrecht-Gourmets, ob so jemand mit Vereinsausweis auch eine TMHS bekommen würde?
Was die Jäger ohne WBK bzgl. TMHS betrifft, bin ich überfragt. Ich vermute aber stark, dass das bei LW-Muni und Jagd kein Thema ist, sondern die sowieso irgendwas Teilmantel ohne Hohlspitz nehmen, oder? Wie es für die Fangschusswaffe mit WBK/WP ist, bin ich auch überfragt, nehme aber mal stark an, die Jagdkarte gilt hier so wie der Vereinsausweis, oder?