Fragen zu Vorderlader und aktuelles Waffengesetz 2020

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Black Serval
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Fragen zu Vorderlader und aktuelles Waffengesetz 2020

Beitrag von Black Serval » Fr 15. Mai 2020, 14:32

Servus!

Ich bräuchte bitte ein paar aktuelle Infos zum Thema Vorderlader und zu Waffen die zwar Hinterlader sind aber mit Schwarzpulver betrieben werden wie zum Beispiel das einschüssige Sharps Rifle mit Fallblockverschluss.

Wie sieht es zur Zeit mit dem Erwerb von Vorderladergewehren aus, sind die immer noch Kategorie C und somit den modernen Repetiergewehren gleichgestellt?

Ist der Erwerb von einschüssigen Vorderladerpistolen bzw. mehrschüssigen Perkussionsrevolvern immer noch mit WBK möglich wobei aber kein Platz dafür belegt wird?

Wie sieht es mit der zulässigen Länge und der Kategorisierung im Waffengesetz aus, ist ein kurzläufiges Vorderladergewehr mit Steinschloss, wie es im unten verlinkten Video zu sehen ist, in Österreich überhaupt erlaubt.

Hier der Link zum besagten Gewehr: https://www.youtube.com/watch?v=NYn2KK0jSaM

Wie schaut es aktuell mit dem Erwerb von Schwarzpulver aus, muss man da einen Nachweis erbringen, genügt der Besitz einer WBK oder ist das alles noch frei erhältlich?

Ich hab schon die Forensuche hier benutzt aber viele Beiträge sind schon ein paar Jahre alt und da das Waffengesetz verändert wurde da bräucht ich ein bissl von eurer Hilfe. ;)

Schöne Grüße

Jiggler
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Re: Fragen zu Vorderlader und aktuelles Waffengesetz 2020

Beitrag von Jiggler » Fr 15. Mai 2020, 18:09

Die meisten deiner Fragen beantwortet ein Blick ins WaffG, insbesondere §§3, 23/2a und 45
Glock 19
OA 15 BL

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McMonkey
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Re: Fragen zu Vorderlader und aktuelles Waffengesetz 2020

Beitrag von McMonkey » Fr 15. Mai 2020, 18:33

Ergänzend Sprengmittelgesetz, Par. 23

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20006570
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

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