Warum um Gottes willen soll man das tun?Balistix hat geschrieben: Do 28. Mai 2020, 22:17 Sollte sich bis Dezember 2021 abzeichnen, dass es so nicht gehen wird, kann man sich eine Überlassung an einen Berechtigten überlegen und die Krot ist gegessen.
Der Gesetzestext ist eindeutig - wir haben einen Rechtsanpruch auf eine Bewilligung gemäß Z9/10 für jedes Highcap-Magazin ohne passende Waffe das vor dem Stichtag besessen wurde. Die Anzahl dieser Magazine ist auf der WBK zu vermerken.
Ein solcher Magazinplatz hat eine ganz andere Qualität als irgendeine Subsummierung unter Z7/8 die noch dazu dem Gesetzestext zuwiderläuft. Diese Magazine kannst du zwar verkaufen aber dir keine beliebigen neuen kaufen. Mit Z9/10 Plätzen kannst du das sehr wohl, genauso wie mit A/B Plätzen. Ich würde so eine Schlechterstellung nicht hinnehmen, auch wenn die Behörden angehalten sein mögen den Leuten möglichst keine Z9/10 Plätze zu gewähren.