Waffenpass

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
kurtk
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 413
Registriert: So 6. Mär 2011, 18:51

Waffenpass

Beitrag von kurtk » Di 15. Mär 2011, 21:48

Hallo

Als erstes möchte ich mich kurz Vorstellen bevor ich euch ein wenig nerve :D
Bin der Kurt komme aus Wien und bin zur Zeit in Besitz einer Glock 19

Jetzt habe ich ein Anliegen und bevor ich mich an die Behörde melde was ich
ja ungern mache da ich nicht gerne einen schlafenden Bären wecken möchte
frage ich euch um eure Meinung.

Ich habe Momentan einen Waffenpass mit der Einschränkung *Sicherheitsdienst*
Meine Frage ist muss ich bei der Behörde mich jetzt melden da ich nicht mehr im Sicherheitsgewerbe
tätig bin und muss mir eine Waffenbesitzkarte ausstellen lassen oder habe ich keine Meldepflicht.

Danke für eure Hilfe


Kurt

Longchamp
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1021
Registriert: Di 29. Jun 2010, 19:34

Re: Waffenpass

Beitrag von Longchamp » Di 15. Mär 2011, 21:51

meine bescheidene Meinung ohen Anspruch auf Gültigkeit: JA

Benutzeravatar
Warnschuss
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1616
Registriert: So 9. Mai 2010, 20:20
Wohnort: Niederösterreich

Re: Waffenpass

Beitrag von Warnschuss » Di 15. Mär 2011, 22:28

Hallo Kurt. Willkommen im Forum!

Mir ist keine derartige Meldepflicht im WaffG bekannt.
Laut §21 Abs. 4 erlischt die Befugnis zum Führen sowieso automatisch, das heißt der Waffenpass gilt nur mehr als WBK.
Ich würde es nicht melden. Vielleicht hast ja eh bald wieder mit dem Sicherheitsgewerbe zu tun. Willst jetzt den WP zurückgeben und Dir eine WBK ausstellen lassen und dann später wieder einen WP? Das sind doch unnötige Kosten.

§21 WaffG
.
.
.

(4) Wird ein Waffenpaß nur im Hinblick auf die besonderen Gefahren
ausgestellt, die bei der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit
auftreten, so hat die Behörde die Befugnis zum Führen durch einen
Vermerk im Waffenpaß so zu beschränken, daß die Befugnis zum Führen
erlischt, sobald der Berechtigte diese Tätigkeit künftig nicht mehr
ausüben will oder darf. Tritt dies ein, so berechtigt ein solcher
Waffenpaß nur mehr zum Besitz der Waffen im bisherigen Umfang; einer
gesonderten Rechtfertigung bedarf es hierfür nicht.
Zuletzt geändert von Warnschuss am Di 15. Mär 2011, 22:32, insgesamt 1-mal geändert.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37013
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffenpass

Beitrag von gewo » Di 15. Mär 2011, 22:32

hi

willkommen hier ;-)

rechtliche lage traue ich mir ned zu beurteilen
ICH wuerde in dem fall die waffe keinesfalls mehr tatsaechlich fuehren

eine meldepflicht kann ich nicht erkennen ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

kurtk
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 413
Registriert: So 6. Mär 2011, 18:51

Re: Waffenpass

Beitrag von kurtk » Mi 16. Mär 2011, 17:36

Hallo,


Danke für eure Antworten und Meinungen

Mir wurde ein Argument gebracht warum ich es melden müsste deswegen
meine Bedenken.

Argument war das ich die Waffe ja scharf mitführen könnte und bei einer Kontrolle
keiner Kontrollieren könne welche Tätigkeit ich jetzt ausüben würde.

Ich Handhabe es so seit ich nicht mehr Berechtigt bin, das ich die Waffe nicht
mehr scharf bei mir trage sondern in einen Koffer ohne Muni transportiere.

Longchamp
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1021
Registriert: Di 29. Jun 2010, 19:34

Re: Waffenpass

Beitrag von Longchamp » Mi 16. Mär 2011, 18:31

und wozu transportierst du sie dann wenn du nicht schiessen gehst?
Bringt nix ausser etwaige probleme..

kurtk
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 413
Registriert: So 6. Mär 2011, 18:51

Re: Waffenpass

Beitrag von kurtk » Mi 16. Mär 2011, 19:26

Longchamp hat geschrieben: wenn du nicht schiessen gehst?



Hab ich das geschrieben das ich nicht schiessen gehen :eusa-whistle:
Ich meine Gassi gehen werde ich mit der Glock nicht

LoST
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 138
Registriert: Mi 23. Jun 2010, 13:51

Re: Waffenpass

Beitrag von LoST » Do 17. Mär 2011, 12:04

Meine unverbindliche Meinung:

Die Antwort ist mMn klar, ich zitiere aus dem sog. "Runderlass" aus Okt. 2006:

"2. Beschränkungsvermerk gem. Abs. 4
Als die Dauer der Tätigkeit ist z.B. die Dauer der Ausübung des Berufes (etwa eines
Kassenbotens oder Taxilenkers) anzusehen. Wechselt eine solche Person ihren
Beruf oder wird die berufliche Tätigkeit eingestellt, so fällt dadurch die Befugnis zum
Führen von genehmigungspflichtigen Schusswaffen weg, d.h. der
Berechtigungsumfang des Waffenpasses reduziert sich auf den einer
Waffenbesitzkarte.
"


(S. 42)

sonnwend
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 46
Registriert: Do 3. Jun 2010, 10:24
Wohnort: ....wo der Aar noch haust..

Re: Waffenpass

Beitrag von sonnwend » Sa 19. Mär 2011, 13:58

Hallo!

Kann mich Vorredner nur anschließen:
WP gilt nach Beendigung der "Tätigkeit" als "normale" WBK.
Umtausch/Rückgabe ist nicht nötig.

Grüße.

Antworten