Das Jäger einen Schalldämpfer bekommen, verstehe ich, allein schon wegen dem Jagdhund.
Als Sportschütze hätte ich zwar theoretisch auch gerne einen Schalldämpfer, bin aber doch dagegen, dass Sportschützen generell einen bekommen.
Warum: Gibt es Schalldämpfer, werden die Schießzeiten sicher nicht ausgedehnt (allein in Kärnten weiß ich von drei Schießständen, wo es Probleme gibt), sondern viele Vereine werden (wegen den Anrainern) das Schießen an Randzeiten nur mit Dämpfer erlauben. Schalldämpfer werden aber sicher nie alle bekommen, sondern wenn dann nur § 11b - Schützen. Dadurch haltet man aber nicht nur neue Leute bzw Amateure, die nur gelegentlich schießen, vom Schießsport ab (umso weniger schießen, umso leichter kann man Gesetze bzw die öffentliche Meinung ändern), sondern auch jene, welche zwar einen Schalldämpfer bekommen würden, jedoch Revolver schießen (Trommelspalt), sodass ein Dämpfer keinen Sinn hat.
So hat man schlussendlich das Problem, dass , neben dessen, das durch die EU Pistolen beschränkt werden (Magazine), durch die Sportschützen selbst auch noch das Schießen mit Revolvern begrenzt wird.
Viele Leute haben Waffen, welche sie nur sehr selten benutzen, gibt es jetzt neue Regeln (zB von da bis da und von da bis da nur wenn das und das), werden manche ihre Waffen abgeben bzw andere gleich garnicht beginnen, sich welche zu kaufen. Auch das führt zu weniger Leuten, welche die Thematik interessiert und das führt wiederum zu Problemen (siehe zB DE)
Schalldämpfer - Ausnahmegenehmigung für § 11b Sportschützen nach § 17 Abs. 1 Z. 5 iVm Abs. 3
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Re: Schalldämpfer - Ausnahmegenehmigung für § 11b Sportschützen nach § 17 Abs. 1 Z. 5 iVm Abs. 3
Ja genau. Und die Zielfernrohre sollte man wie um 1900 als unfairer Vorteil gegenüber dem Wild angefeindet auch endlich verbieten. Damit kann man ja viel genauer treffen und man hat keine Entschuldigung mehr, wenn man daneben schießt. Nicht, dass die dann noch verpflichtend werden. Das gefährliche Zeug könnte man ja sogar auf einer Faustfeuerwaffe montieren.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Schalldämpfer - Ausnahmegenehmigung für § 11b Sportschützen nach § 17 Abs. 1 Z. 5 iVm Abs. 3
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
Re: Schalldämpfer - Ausnahmegenehmigung für § 11b Sportschützen nach § 17 Abs. 1 Z. 5 iVm Abs. 3
Falls Du dich auf meinen Post beziehst, bitte ich den noch mal zu lesen (wenn unklar geschrieben, ändere ich gerne um).Promo hat geschrieben: Mi 11. Sep 2019, 09:59 Ja genau. Und die Zielfernrohre sollte man wie um 1900 als unfairer Vorteil gegenüber dem Wild angefeindet auch endlich verbieten. Damit kann man ja viel genauer treffen und man hat keine Entschuldigung mehr, wenn man daneben schießt. Nicht, dass die dann noch verpflichtend werden. Das gefährliche Zeug könnte man ja sogar auf einer Faustfeuerwaffe montieren.
Ich bin sicher nicht für irgendwelche Verbote. Im Gegenteil. Gerade als HA und auch wp Besitzer weiß ich wie das ist, wenn es immer Diskussionen und Verbotsfantasien gibt.
Gerade von anderen Waffenbesitzern, warum auch immer, aber teilweise sind wir uns leider selbst die größten Feinde (vielleicht aus Neid; wenn ich nicht, dann du auch nicht).
Ich wollte nur sagen, dass teilweise die Gefahr besteht, dass sich die legalen Waffenbesitzer selbst noch weiter teilen.
Könnte ich veranlassen, das alle einen Dämpfer bekommen, zB als normales Zubehör, würde ich das sicher machen.
Sonst aber besteht die Gefahr, dass es zu einer weiteren Teilung kommt. Nicht nur bezüglich "Sportschütze und nicht- Sportschütze"; sondern auch zwischen Pistolen- und Revolverschützen.
Wie gesagt, ich hätte gerne selbst einen Schalldämpfer.
Wenn das aber dazu führt (weil nicht alle einen bekommen), dass der Verein Probleme bekommt, weil weniger Leute anwesend sind, weil wegen den Anrainern oft nur Leute mit Dämpfer und passender Waffe schießen dürfen; so bin ich persönlich dagegen.
Denn schon jetzt gibt es (bei manchen Vereinen) zu wenig aktive Mitglieder und Gäste. Die braucht man aber nicht nur wegen dem Geld und der Arbeitsleistung, sondern auch deshalb, da Leute die aktiv schießen und sich nicht ausgeschlossen fühlen, nichts weiter einschränken wollen
Re: Schalldämpfer - Ausnahmegenehmigung für § 11b Sportschützen nach § 17 Abs. 1 Z. 5 iVm Abs. 3
Mal den Thread aufwärmen:
Ein Schalldämpfer wäre vor allem für Long-Range-Schützen interessant da Schalldämpfer im Gegensatz zu Mündungsbremsen den Standnachbarn mit dem Gas- und Schalldruck verschonen und dennoch der Rückstoß stark reduziert wird.
Außerdem dämpft ein Schalldämpfer bekanntlich nur den Schussknall und nicht den Überschallknall, wäre mir neu wenn man auf 1000 Metern jemand Unterschallmunition verwendet.
Mit dem neuen Waffengesetz haben Sie ja auch das verbot der Zielbeleuchtung auf Langwaffen abgeschafft, warum dann nicht auch den Sportschützen mit Schalldämpfern entgegenkommen.
Hat sich denn schon jemand die Mühe gemacht so ein Erklärungs-, Glaubhaftmachungs- und Rechtfertigungsschreiben aufzusetzen um bei der Behörde eine Ausnahmegenehmigung für Schalldämpfer für Sportschützen nach §11b zu bekommen?
Grüße aus Wien.
Ein Schalldämpfer wäre vor allem für Long-Range-Schützen interessant da Schalldämpfer im Gegensatz zu Mündungsbremsen den Standnachbarn mit dem Gas- und Schalldruck verschonen und dennoch der Rückstoß stark reduziert wird.
Außerdem dämpft ein Schalldämpfer bekanntlich nur den Schussknall und nicht den Überschallknall, wäre mir neu wenn man auf 1000 Metern jemand Unterschallmunition verwendet.
Mit dem neuen Waffengesetz haben Sie ja auch das verbot der Zielbeleuchtung auf Langwaffen abgeschafft, warum dann nicht auch den Sportschützen mit Schalldämpfern entgegenkommen.
Hat sich denn schon jemand die Mühe gemacht so ein Erklärungs-, Glaubhaftmachungs- und Rechtfertigungsschreiben aufzusetzen um bei der Behörde eine Ausnahmegenehmigung für Schalldämpfer für Sportschützen nach §11b zu bekommen?
Grüße aus Wien.
.22lr, 9mm, .38/.357Magnum, .45ACP .223Rem, .300AAC, .300WinMag, 8x50R, .44VL
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Re: Schalldämpfer - Ausnahmegenehmigung für § 11b Sportschützen nach § 17 Abs. 1 Z. 5 iVm Abs. 3
Als jemand der Aktiv LR und SD (und sogar in Kombi der 2) schießt, kann ich dir sagen, vergiss des Argument.mpterra96 hat geschrieben: So 12. Jul 2020, 13:19 Mal den Thread aufwärmen:
Ein Schalldämpfer wäre vor allem für Long-Range-Schützen interessant da Schalldämpfer im Gegensatz zu Mündungsbremsen den Standnachbarn mit dem Gas- und Schalldruck verschonen und dennoch der Rückstoß stark reduziert wird.
Außerdem dämpft ein Schalldämpfer bekanntlich nur den Schussknall und nicht den Überschallknall, wäre mir neu wenn man auf 1000 Metern jemand Unterschallmunition verwendet.
Mit dem neuen Waffengesetz haben Sie ja auch das verbot der Zielbeleuchtung auf Langwaffen abgeschafft, warum dann nicht auch den Sportschützen mit Schalldämpfern entgegenkommen.
Hat sich denn schon jemand die Mühe gemacht so ein Erklärungs-, Glaubhaftmachungs- und Rechtfertigungsschreiben aufzusetzen um bei der Behörde eine Ausnahmegenehmigung für Schalldämpfer für Sportschützen nach §11b zu bekommen?
Grüße aus Wien.
Wenn ich mit der 338 am TÜPL HF 10 Schuss auf die Manscheibe in 850 und 1100 panier, kann ich mit SD danach erst mal 30 Minuten Pause machen, ohne komme ich noch mal 10 Schuss weiter und dann ist eh erste Trefferaufnahme angesagt.
Mit der .308 auf 850m geht's ned so sparsam um, da gehen am Vormittag schon mal 80 Schuss raus, mit SD kommst da wieder keine 15 Schuss weit, da selbst der Stahl SD eingepackt in der Carbonhülle und mit zusätzlicher Isolierung so heiß wird, dass du vor lauter Mirage nimmer schießen kannst.
Wenn ich ned wollt das es Staubt, knallt euch einen Blast Deflektor rauf.
Wo SD wirklich sinn spaß und Freude macht, ist auf der MP5 mit US Ladungen und am HA mit Stahlvisierung oder 1 Rotpunkt.
Wenig Rückstoß, schnell wieder am Ziel, weniger Lärm.
Das die B&T SD aber da schon dezent die Farbe wechseln, ist ein anderes Thema

Re: Schalldämpfer - Ausnahmegenehmigung für § 11b Sportschützen nach § 17 Abs. 1 Z. 5 iVm Abs. 3
Mit der .308 auf 850m geht's ned so sparsam um, da gehen am Vormittag schon mal 80 Schuss raus, mit SD kommst da wieder keine 15 Schuss weit, da selbst der Stahl SD eingepackt in der Carbonhülle und mit zusätzlicher Isolierung so heiß wird, dass du vor lauter Mirage nimmer schießen kannst.
Wo SD wirklich sinn spaß und Freude macht, ist auf der MP5 mit US Ladungen und am HA mit Stahlvisierung oder 1 Rotpunkt.
Wenig Rückstoß, schnell wieder am Ziel, weniger Lärm.
Das die B&T SD aber da schon dezent die Farbe wechseln, ist ein anderes Thema![]()
Also ich komme bei meiner 308er mit SD auf max 10-12 Schuss,
dann ist Mirage Pause.
So richtig Laune macht ein SD wie du richtig schreibst am HA

if your government says you don´t need an ar15
you need an ar15
you need an ar15
Re: Schalldämpfer - Ausnahmegenehmigung für § 11b Sportschützen nach § 17 Abs. 1 Z. 5 iVm Abs. 3
was soll die BH bitte pruefen?Lindenwirt hat geschrieben: Mo 9. Sep 2019, 08:55 Geht sogar noch weiter. SD sind nur für Personen, welche die Jagd aktiv ausüben, erlaubt.
Die BH prüft der Einfachheit halber halt nur die einbezahlte Jagdkarte.
und wo?
und wann?
die BH erhaelt keine meldung darueber wer welchen SD ausgefolgt erhaelt
und an wen der dann - berechtigt - vom kauefer weitergegeben wird
und an wen der den dann - berechtigt -abgibt
usw
der einzige der pruefen muss und kann ist der VERKÄUFER
die behoerde ist da komplett aussen vor
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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