Ein paar Fragen zum Thema Wechselsysteme für Langwaffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
Benutzeravatar
Nordi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1152
Registriert: Mo 21. Nov 2016, 13:05

Ein paar Fragen zum Thema Wechselsysteme für Langwaffen

Beitrag von Nordi » Di 14. Jul 2020, 07:46

Hallo Gemeinde,

Ich hätte ein paar Fragen zu dem Thema Wechselsysteme

1.) Wenn ich eine WBK mit 5 Plätzen habe…davon aber nur 2 Plätze mit einem AR10 oder AR15 Systeme belegt sind und der Rest für sagen wir 2 x Pistole und 1 x Revolver. Darf ich jetzt nur für die beiden AR Systeme jeweils 2 WS kaufen oder darf ich ganz simpel WBK Plätze x 2 , also insgesamt 10 WS für meine ARs holen? Irgendwie hab ich hier von verschiedenen Händlern immer verschiedene Antworten bekommen. Die einen sagen : Wenn sie 5 WBK plätze haben dürfen sie 10 WS kaufen, sie brauchen nur eine einzelne passende Basiswaffe, die anderen sagen „ Nein sie dürfen nur pro passende Waffe max. 2 WS kaufen, also bei 2 x AR insgesamt nur 4 x WS.

2.) Nehmen wir an ich hab meine AR15 schon einige Jahre und der Lauf und Verschluss sind schon übel mitgenommen. Kann ich den ursprünglichen Upper verschrotten, verkaufen etc und den WS Upper dann als den „Primären“ eintragen lassen um so einen Zubehör Platz wieder frei zu bekommen?

3.) Wenn ich meine AR15 noch vor dem 14.12.2019 gekauft habe, und einige 30er Magazin dazu auf meiner WBK eingetragen habe…darf ich ein WS das NACH dem 14.12. gekauft wurde auch mit diesen Magazinen zusammen nutzen?

4.) Gelten ein WS Upper und ein Lower auch dann als „zusammengebaut“ wenn der gesamte Verschlussträger entnommen ist und separat im Schrank liegt?



Danke schon jetzt für die Antworten meine Herren :)

Byebye Austria

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: Ein paar Fragen zum Thema Wechselsysteme für Langwaffen

Beitrag von rupi » Di 14. Jul 2020, 08:16

Doppelte Anzahl deiner Wbk Plätze

Also 2x deine B Plätze, wurscht womit belegt

Einschränkung gibt's erst ab der Altbestands Meldung wo deine Kat B zu A 7/8/11 werden
Dann die doppelte Anzahl deiner A 7 oder 8 oder 11 Plätze
member the old PD design ? oh I member

m_a_d
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 952
Registriert: Mo 2. Mai 2016, 01:10
Wohnort: Vindobona

Re: Ein paar Fragen zum Thema Wechselsysteme für Langwaffen

Beitrag von m_a_d » Di 14. Jul 2020, 08:19

1) kannst 10 WS kaufen, es gibt KEINE Basiswaffenzuordnung mehr im WaffG
2) grundsätzlich ja, mit Behörde die Vorgehensweise klären
3) am behördlich genehmigten Schiessstand
4) ist eine Glock noch immer eine Pistole, wenn sie zum Putzen zerlegt vor Dir liegt oder braucht sie dann keinen Platz mehr? ;-)
-------------------------------------
dvc & AA
:at1:

Benutzeravatar
Nordi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1152
Registriert: Mo 21. Nov 2016, 13:05

Re: Ein paar Fragen zum Thema Wechselsysteme für Langwaffen

Beitrag von Nordi » Di 14. Jul 2020, 09:07

m_a_d hat geschrieben: Di 14. Jul 2020, 08:19 1) kannst 10 WS kaufen, es gibt KEINE Basiswaffenzuordnung mehr im WaffG
2) grundsätzlich ja, mit Behörde die Vorgehensweise klären
3) am behördlich genehmigten Schiessstand
4) ist eine Glock noch immer eine Pistole, wenn sie zum Putzen zerlegt vor Dir liegt oder braucht sie dann keinen Platz mehr? ;-)
Danke dir für die Antworten ( und selbstverständlich auch danke an Rupi :) )

Bzgl Punkt 4 : Oh ok, ich dachte es geht darum das ein WS Upper einfach nicht "Schussfähig" sein darf, und da dachte ich man könnte mit dem entfernen des Verschlussträgers den selben Effekt ( rechtlich gesehen ) erzielen.

Einen 5. Frage hätte ich noch : Kann ich eigentlich nachträglich eine meiner ARs zu einem WS machen um somit einen B Platz wieder frei zu bekommen? :)

Byebye Austria

Benutzeravatar
Yukon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1406
Registriert: Mo 21. Jan 2013, 12:37
Wohnort: BN

Re: Ein paar Fragen zum Thema Wechselsysteme für Langwaffen

Beitrag von Yukon » Di 14. Jul 2020, 09:08

Nordi hat geschrieben: Di 14. Jul 2020, 07:46 Hallo Gemeinde,

Ich hätte ein paar Fragen zu dem Thema Wechselsysteme

1.) Wenn ich eine WBK mit 5 Plätzen habe…davon aber nur 2 Plätze mit einem AR10 oder AR15 Systeme belegt sind und der Rest für sagen wir 2 x Pistole und 1 x Revolver. Darf ich jetzt nur für die beiden AR Systeme jeweils 2 WS kaufen oder darf ich ganz simpel WBK Plätze x 2 , also insgesamt 10 WS für meine ARs holen? Irgendwie hab ich hier von verschiedenen Händlern immer verschiedene Antworten bekommen. Die einen sagen : Wenn sie 5 WBK plätze haben dürfen sie 10 WS kaufen, sie brauchen nur eine einzelne passende Basiswaffe, die anderen sagen „ Nein sie dürfen nur pro passende Waffe max. 2 WS kaufen, also bei 2 x AR insgesamt nur 4 x WS.

2.) Nehmen wir an ich hab meine AR15 schon einige Jahre und der Lauf und Verschluss sind schon übel mitgenommen. Kann ich den ursprünglichen Upper verschrotten, verkaufen etc und den WS Upper dann als den „Primären“ eintragen lassen um so einen Zubehör Platz wieder frei zu bekommen?

3.) Wenn ich meine AR15 noch vor dem 14.12.2019 gekauft habe, und einige 30er Magazin dazu auf meiner WBK eingetragen habe…darf ich ein WS das NACH dem 14.12. gekauft wurde auch mit diesen Magazinen zusammen nutzen?

4.) Gelten ein WS Upper und ein Lower auch dann als „zusammengebaut“ wenn der gesamte Verschlussträger entnommen ist und separat im Schrank liegt?



Danke schon jetzt für die Antworten meine Herren :)
Wie du im Nachbarthread erkennen kannst, wird das Thema "Wechselsysteme" sehr ambivalent gesehen, noch dazu gibt es keine Judikatur zur neuen Gesetzeslage.
Insofern kann es sich lediglich um eine persönliche Sicht der Dinge handeln:

1) Nachdem das System "Basiswaffe", sowie technische Kompatibilität gefallen ist und die Anzahl der bewilligungsfreien Wechselsysteme, die man besitzen darf, der doppelte Anzahl der Kat B Plätze entspricht, muss die Antwort, die du erhalten hast, dass du dir für ein einzelnes AR-System nur zwei AR-Wechselsysteme kaufen darfst, falsch sein, das bisherige Prinzip der Basiswaffe existiert nicht mehr. Auch der B Platz, auf dem der Revolver liegt, berechtigt dich zum Erwerb eines AR15-Wechselsystems.
Also gilt: Anzahl der Wechselsysteme = doppelte Anzahl der Kat B Plätze
Womit wir bei einem Stolperstein angelangt sind, denn der § 23(3) spricht ausdrücklich von "Kat B" Plätzen. Wenn du ein AR15 als Kat A Altbestand gemeldet hast, also auf deiner WBK 4 B Plätze und 1 A Platz sind, wäre dieser Kat A Platz vom Berechtigungsumfang des § 23(3) nicht erfasst, womit statt 10 Zubehörplätze nur mehr 8 Zubehörplätze verbleiben würden.
Ich bilde mir jedoch ein, irgendwo (eventuell im Runderlass) gelesen zu haben, dass die Behörden bezüglich der neuen Zubehörregelung Kat A Plätze genauso berücksichtigen sollen, wie Kat B Plätze, womit du wieder bei 10 Zubehörplätzen angekommen wärst.

2) soweit hier zu lesen ist, ist das "Verschieben" von Waffen von einem Platz zum anderen, für einige Behörden kein Problem, daher gehe ich davon aus, dass das Verschieben eines WS auf einen "herkömmlichen" Platz ebenfalls kein Problem darstellen wird. Frag am besten bei deiner BH nach.

3) ich nehme an, du hast dein AR-15 als Z8 gemeldet, oder?
Ich sehe das folgendermaßen: du hast eine WBK, die dich dazu berechtigt eine Z8 Waffe zu besitzen. Dieser Z8 Platz ist derzeit von deinem AR15 mit der Seriennummer xyz123 befüllt. An dein AR15 mit Seriennummer xyz123 darfst du auch daheim bzw am privaten Schießstand die 30er Magazine anstecken.
Dein AR15 Wechselsystem hat die Seriennummer abc789, es liegt also eindeutig nicht auf deinem Z8 Platz. Das Zusammensetzen des AR15 Wechselsystems mit der Seriennummer abc789 ist ja sowieso nur am behördlich genehmigten Schießstand (bzw Händler) gestattet, das gleiche gilt für die Nutzung der 30er Magazine mit diesem Wechselsystem: nur am behördlich genehmigten Schießstand.

4) gute Frage, über so eine Aufbewahrungsvariante habe ich noch nie einen Gedanken verschwendet, ich würde deine frage aber bejahen, ich würde dein WS als zusammengesetzt sehen, somit "böse".
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

Grün = Mod

Benutzeravatar
Nordi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1152
Registriert: Mo 21. Nov 2016, 13:05

Re: Ein paar Fragen zum Thema Wechselsysteme für Langwaffen

Beitrag von Nordi » Di 14. Jul 2020, 09:14

Yukon hat geschrieben: Di 14. Jul 2020, 09:08
Nordi hat geschrieben: Di 14. Jul 2020, 07:46 Hallo Gemeinde,

Ich hätte ein paar Fragen zu dem Thema Wechselsysteme

1.) Wenn ich eine WBK mit 5 Plätzen habe…davon aber nur 2 Plätze mit einem AR10 oder AR15 Systeme belegt sind und der Rest für sagen wir 2 x Pistole und 1 x Revolver. Darf ich jetzt nur für die beiden AR Systeme jeweils 2 WS kaufen oder darf ich ganz simpel WBK Plätze x 2 , also insgesamt 10 WS für meine ARs holen? Irgendwie hab ich hier von verschiedenen Händlern immer verschiedene Antworten bekommen. Die einen sagen : Wenn sie 5 WBK plätze haben dürfen sie 10 WS kaufen, sie brauchen nur eine einzelne passende Basiswaffe, die anderen sagen „ Nein sie dürfen nur pro passende Waffe max. 2 WS kaufen, also bei 2 x AR insgesamt nur 4 x WS.

2.) Nehmen wir an ich hab meine AR15 schon einige Jahre und der Lauf und Verschluss sind schon übel mitgenommen. Kann ich den ursprünglichen Upper verschrotten, verkaufen etc und den WS Upper dann als den „Primären“ eintragen lassen um so einen Zubehör Platz wieder frei zu bekommen?

3.) Wenn ich meine AR15 noch vor dem 14.12.2019 gekauft habe, und einige 30er Magazin dazu auf meiner WBK eingetragen habe…darf ich ein WS das NACH dem 14.12. gekauft wurde auch mit diesen Magazinen zusammen nutzen?

4.) Gelten ein WS Upper und ein Lower auch dann als „zusammengebaut“ wenn der gesamte Verschlussträger entnommen ist und separat im Schrank liegt?



Danke schon jetzt für die Antworten meine Herren :)
Wie du im Nachbarthread erkennen kannst, wird das Thema "Wechselsysteme" sehr ambivalent gesehen, noch dazu gibt es keine Judikatur zur neuen Gesetzeslage.
Insofern kann es sich lediglich um eine persönliche Sicht der Dinge handeln:

1) Nachdem das System "Basiswaffe", sowie technische Kompatibilität gefallen ist und die Anzahl der bewilligungsfreien Wechselsysteme, die man besitzen darf, der doppelte Anzahl der Kat B Plätze entspricht, muss die Antwort, die du erhalten hast, dass du dir für ein einzelnes AR-System nur zwei AR-Wechselsysteme kaufen darfst, falsch sein, das bisherige Prinzip der Basiswaffe existiert nicht mehr. Auch der B Platz, auf dem der Revolver liegt, berechtigt dich zum Erwerb eines AR15-Wechselsystems.
Also gilt: Anzahl der Wechselsysteme = doppelte Anzahl der Kat B Plätze
Womit wir bei einem Stolperstein angelangt sind, denn der § 23(3) spricht ausdrücklich von "Kat B" Plätzen. Wenn du ein AR15 als Kat A Altbestand gemeldet hast, also auf deiner WBK 4 B Plätze und 1 A Platz sind, wäre dieser Kat A Platz vom Berechtigungsumfang des § 23(3) nicht erfasst, womit statt 10 Zubehörplätze nur mehr 8 Zubehörplätze verbleiben würden.
Ich bilde mir jedoch ein, irgendwo (eventuell im Runderlass) gelesen zu haben, dass die Behörden bezüglich der neuen Zubehörregelung Kat A Plätze genauso berücksichtigen sollen, wie Kat B Plätze, womit du wieder bei 10 Zubehörplätzen angekommen wärst.

2) soweit hier zu lesen ist, ist das "Verschieben" von Waffen von einem Platz zum anderen, für einige Behörden kein Problem, daher gehe ich davon aus, dass das Verschieben eines WS auf einen "herkömmlichen" Platz ebenfalls kein Problem darstellen wird. Frag am besten bei deiner BH nach.

3) ich nehme an, du hast dein AR-15 als Z8 gemeldet, oder?
Ich sehe das folgendermaßen: du hast eine WBK, die dich dazu berechtigt eine Z8 Waffe zu besitzen. Dieser Z8 Platz ist derzeit von deinem AR15 mit der Seriennummer xyz123 befüllt. An dein AR15 mit Seriennummer xyz123 darfst du auch daheim bzw am privaten Schießstand die 30er Magazine anstecken.
Dein AR15 Wechselsystem hat die Seriennummer abc789, es liegt also eindeutig nicht auf deinem Z8 Platz. Das Zusammensetzen des AR15 Wechselsystems mit der Seriennummer abc789 ist ja sowieso nur am behördlich genehmigten Schießstand (bzw Händler) gestattet, das gleiche gilt für die Nutzung der 30er Magazine mit diesem Wechselsystem: nur am behördlich genehmigten Schießstand.

4) gute Frage, über so eine Aufbewahrungsvariante habe ich noch nie einen Gedanken verschwendet, ich würde deine frage aber bejahen, ich würde dein WS als zusammengesetzt sehen, somit "böse".
VIELEN DANK! Das nenn ich mal ne ausführliche und genaue Antwort :)

Bzgl Frage 4 : Ok, danke. Dachte ich könnte so vl den üblen Platzmangel im Schrank entgegenwirken :)

Besonders vielen Dank für die klare Antwort auf Punkt 3 : Da war ich völlig unsicher was nun erlaubt ist und was nicht.

Byebye Austria

Benutzeravatar
Yukon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1406
Registriert: Mo 21. Jan 2013, 12:37
Wohnort: BN

Re: Ein paar Fragen zum Thema Wechselsysteme für Langwaffen

Beitrag von Yukon » Di 14. Jul 2020, 09:51

Nordi hat geschrieben: Di 14. Jul 2020, 09:14 VIELEN DANK! Das nenn ich mal ne ausführliche und genaue Antwort :)

Bzgl Frage 4 : Ok, danke. Dachte ich könnte so vl den üblen Platzmangel im Schrank entgegenwirken :)

Besonders vielen Dank für die klare Antwort auf Punkt 3 : Da war ich völlig unsicher was nun erlaubt ist und was nicht.
Den Platzmangel und die Tetris-Spielerei hab ich auch, deswegen versuche ich permanent die Schlichterei zu optimieren.
Wie gesagt, das ist meine persönliche Sicht der Dinge. Ich bin sicher, dass andere User gegenteilige Argumente haben, was genauso legitim ist.
Bezüglich des Zusammenspiels von Kat A Plätzen und Zubehöre: ich werde einmal schauen ob ich etwas dazu in meinem Datengrab finde und poste es dann hier.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

Grün = Mod

m_a_d
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 952
Registriert: Mo 2. Mai 2016, 01:10
Wohnort: Vindobona

Re: Ein paar Fragen zum Thema Wechselsysteme für Langwaffen

Beitrag von m_a_d » Di 14. Jul 2020, 10:59

Nordi hat geschrieben: Di 14. Jul 2020, 09:07 Einen 5. Frage hätte ich noch : Kann ich eigentlich nachträglich eine meiner ARs zu einem WS machen um somit einen B Platz wieder frei zu bekommen? :)
ich glaube mich zu erinnern, dass es eher schwierig ist, eine Waffe die einmal als Kat B im ZWR war, zu zerlegen und als WS zu registrieren - da hat einer der Händler hier etwas dazu gepostet, aber ich hab es auf die Schnelle nicht gefunden
-------------------------------------
dvc & AA
:at1:

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37013
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Ein paar Fragen zum Thema Wechselsysteme für Langwaffen

Beitrag von gewo » Di 14. Jul 2020, 11:02

m_a_d hat geschrieben: Di 14. Jul 2020, 10:59
Nordi hat geschrieben: Di 14. Jul 2020, 09:07 Einen 5. Frage hätte ich noch : Kann ich eigentlich nachträglich eine meiner ARs zu einem WS machen um somit einen B Platz wieder frei zu bekommen? :)
ich glaube mich zu erinnern, dass es eher schwierig ist, eine Waffe die einmal als Kat B im ZWR war, zu zerlegen und als WS zu registrieren - da hat einer der Händler hier etwas dazu gepostet, aber ich hab es auf die Schnelle nicht gefunden
das geht nicht auf händlerebene
aber wenn du dir das mit deiner behoerde ausmachen kannst gehts schon
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Benutzeravatar
Teal'c
Supporter .30-30
Supporter .30-30
Beiträge: 9445
Registriert: So 15. Mai 2011, 21:42
Wohnort: Area 51

Re: Ein paar Fragen zum Thema Wechselsysteme für Langwaffen

Beitrag von Teal'c » Di 14. Jul 2020, 11:07

Warum nicht einfach bei der zuständigen Behörde nachfragen??
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

Benutzeravatar
Nordi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1152
Registriert: Mo 21. Nov 2016, 13:05

Re: Ein paar Fragen zum Thema Wechselsysteme für Langwaffen

Beitrag von Nordi » Di 14. Jul 2020, 11:13

Teal'c hat geschrieben: Di 14. Jul 2020, 11:07 Warum nicht einfach bei der zuständigen Behörde nachfragen??
Jupp, genau das werde ich dann mal machen. Dachte nur vl kann man mir schon im Forum sagen das dass 100% NICHT geht, aber wenn es die Chance gibt das die Behörde ihr OK gibt werde ich das sicher zumindest versuchen :)

Byebye Austria

Antworten