Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht.Yukon hat geschrieben: Di 14. Jul 2020, 11:07Ich muss gewo recht geben.Steyrer hat geschrieben: Di 14. Jul 2020, 06:54 Meiner Meinung nach führen einem Wechselsysteme nur in eine Sackgasse. Jedes Wechselsystem behindert einem bei einer zukünftigen Erweiterung nach §23 2b, da man damit ja den sportlichen Bedarf abdecken kann.
...
Nach bereits 5 Jahren WBK ist man derzeit dazu berechtigt ....
Rausposaunen würde ich das nicht. Unterm Radar ok. Meine bescheidene Meinung.
Ich wollte nicht 5 Jahre warten um 2stellig zu werden. Mit einem sauberen Konzept geht eine 2b Erweiterung überall durch. Behörden wollen vom Gericht auch keine d'rübergezogen bekommen.
So hat halt jeder seinen Ansatz, den er der Behörde gegenüber vertritt. Informiert, freundlich und bestimmt, wenn's drauf an kommt auch mal auf die Füße stellen und nicht den Schwanz einziehen. Klar, kostet Zeit und Hirnschmalz, aber damit kann man auch Bedenken einer Behörde ausräumen. Damit bin ich gut gefahren.
Nicht überall sitzen Leute die ihre Agenda mit Drohkulissen durchziehen wollen, wie wir es im BMLV hatten. Aber auch da wurde der Bogen überspannt und dann haben sich Leute gewehrt (SIG, Panzerbüchse, ... ). Da muss man dann sehr sattelfest unterwegs sein.