Simon80 hat geschrieben: Sa 25. Jul 2020, 23:13
Was es auch noch zu beachten gibt ist das man zu einen A Platz nur A Zubehörplätze bekommt. Hat man also nur A Plätze kann man eigentlich nicht mal ein KK Wechselsystem kaufen weil KK nie Kat. A sein kann.... So wurde es mir zumindest erklärt und ein Händler bestätigte mir auch das er mir kein KK Wechselsystem verkaufen dürfte wenn ich nur A Plätze hätte.
Ich vermute stark, dass du und dein Händler falsch liegt.
Nach der Lektüre des § 23(3) ergibt sich für mich folgendes Bild:
Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt.
Die in Abs.1 festgesetzte Anzahl an Schusswaffen ist, in Verbindung mit Abs.2b, die Gesamtanzahl der Plätze, die auf deiner WBK/WP vermerkt sind, also die Summe aller A und B Plätze.
Du darfst die doppelte Anzahl wesentlicher Bestandteile der Gesamtzahl deiner WBK-Plätze besitzen.
Die wesentlichen Bestandteile, die du erwerben und besitzen darfst, müssen der Kategorie B entsprechen.
Ich sehe daher keinen Grund, dass dir dein Händler kein KK-Wechselsystem verkauft, auch wenn deine WBK nur A-Plätze enthält.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod