bino71 hat geschrieben: Mo 27. Jul 2020, 19:41
Akademisch (die Norm such ich nicht):
bei Betätigung des Abzugs wird ein Schuss verfeuert, wobei der Ladevorgang für den nächsten Schuss selbsttätig erfolgt (Funktionsprinzip Rückstoßlader). Gemäß angeführter Merkmale, bzw. technischer Benennungen und Definitionen gemäß ÖNORM S1370 handelt es sich bei gegenständlicher Waffe um ein halbautomatisches Gewehr.
aus:
https://rdb.manz.at/document/ris.lvwg.L ... 18_2015_00
und aus dem Keplinger (mußt aber selber nachschauen, ob es in der aktuellen Ausgabe steht)
Und von der Sicherheit her, der Finger lang und der Schuß fällt... naja.
wennst diskutieren magst, bitte hier
viewtopic.php?t=43544
oder
viewtopic.php?f=20&t=41881
Keine Ahnung, was der Manz-Link mit dem Thema zu tun hat.
Hab mir die Begründung des Sachverständigen durchgelesen und der kam zu dem Schluss, dass die Waffe für militärische Zwecke nicht geeignet ist und daher als Kat. B einzustufen wäre. Aber da die Waffe um die es im Urteil geht, die Merkmale des "schleunigen Zerlegens" erfüllt ist die Waffe als verbotene Waffe einzustufen.
Die Einstufung hat also mit der Zerlegemöglichkeit und nichts mit dem Abzug zu tun.
Was das mit einer Ruger Charger mit Binary Trigger zu tun haben soll, hab ich nicht verstanden, da man die Ruger Charger mit normalem Abzug als Pistole Kat. B in AT kaufen und nur durch den Binary Trigger wird nicht plötzlich ein Gewehr aus ihr …
Zu "Und von der Sicherheit her, der Finger lang und der Schuss fällt… naja."
Das passiert nur, wenn man bewusst diese Einstellung wählt. Kann aber auch so eingestellt werden, dass der Abzug wie ein normaler Abzug funktioniert. Und selbst wenn man die Einstellung wählt, dass "Finger lang" den zweiten Schuss auslösen würde, kann man immer noch vor "Finger lang" die Waffe entspannen und es fällt kein zweiter Schuss …
Deine Einladung woanders weiter zu diskutieren, war sehr lieb, aber erstens wurde man sich dort auch nicht einig und zweitens will nicht weiter diskutieren, da jegliche weitere Diskussion mMn. obsolet ist.
Denn wie SwissShot schon schrieb, würde erst ein Gerichtsurteil hier Klarheit schaffen, womit es unterm Strich wumpe ist,
welche Meinung du dazu hast und welche andere Meinung ich dazu habe …
Und ein mögliches Gerichtsurteil wird's in absehbarer Zeit nicht geben, da wegen der "Government Export Restriction" niemand den Trigger nach AT liefert …
Steyr L9-A1, Manurhin MR 88 .38 Sp. & Ruger Mark IV 22/45 Lite
Anfänger & Mitglied im Verein, Verein & LSVNOE, PDSV & Verein.
Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …