das ist jetzt die Fragegewo hat geschrieben: Mo 27. Jul 2020, 22:55indem er auf die §28 meldung dazugeschrieben hat:rupi hat geschrieben: So 26. Jul 2020, 14:05ich würd mich da eher fragen wie der Händler, der ihm das Ding verkauft hat, die Waffe bei der Behörde oder im ZWR angemeldet hatgynta hat geschrieben: So 26. Jul 2020, 14:03 Danke. Dacht ich mir. Also wieder Halbwissen auf Waffenverbraucht. Man muß aber auch echt die Augen offen haben...
Hoffentlich hat der Käufer nicht im guten Glauben gekauft...
„waffe entspricht WaffG §23 2a, modell vor 1871, kein platzbedarf“
war der Händler zu blöd/unwissend?
oder hat er es absichtlich gemacht?
wars ein größerer Händler oder ein kleiner (was eigentlich keinen Unterschied machen sollte) ?
mir wollte vor Jahren mal ein Händler eine Chiappa 1887 Unterhebelrepetierflinte als Kat D verkaufen....
ich hätts nehmen sollen statt ihm zu erklären dass das ned so ganz stimmt mit dem D