2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
@Promo
Bez. des räumlichen Nahverhältnisses, habe ich damals als ich mein erstes Zubehör beantragt habe (und entsprechend er alten Rechtslage noch einen Zubehörvermerk auf der WBK inkl. Bescheid brauchte) mit der Dame am LPD Wien noch ein wenig darüber diskutiert wie nun die rechtlich konforme Lagerung derselben ist. Hier wurde klipp und klar von deren Seite angemerkt, und ich versuche so gut ich mich daran erinnern kann wörtlich zu zitieren:
"Wir wissen eh, dass ma sich fia a Glock einfach a Griffstickl kaufen kann, aber des zambaun außerhalb vom Stand is verboten und dirfens ned. Wenns es daham im Tresor einsperren, derf des Griffstickl an ned glei nebenan liegen, da sie sonst innerhalb von ana Sekund wieda a zusätzliche Waffn ham, also sperrens es in a anders Kastl ein."
Die Behörde ist sich in MEINEN AUGEN sehr wohl dieser Thematik bewusst und hat daher diesen Weg bisher akzeptiert und toleriert. Griffstücke und Lower waren bisher immer frei und das ist auch gut so. Ich habe mir für meine Glock ein eigenes Griffstück zum Experimentieren mit verschienden Griffumfängen geholt um direkt am Stand für mich den besten Griffumfang usw rauszufinden ohne jedes Mal die Waffe komplett zu zerlegen und teure Standstunden zu verbrauchen. Ich kenne auch einige, die sich mehrere Lower für deren (ich glaube) OA besorgt haben um einen fixen Schaft sowie einen verstellbaren Schaft verwenden zu können, da ihnen die Optik des Fixschafts manchmal besser liegt, oder diesen bei Bewerben auf weitere Distanzen lieber verwenden, oder weshalb auch immer!? Dennoch liegt zb mein WS zerlegt im Safe und ist außerhalb des Standes immer zerlegt und entspricht somit definitiv der Definition eines WS.
Ein Händler A - verkauf dir einen Upper als WS - rechtlich alles konform. Von einem alten Bastelversucht hast du daheim noch einen Lower, der womöglich zum Upper passt, somit könntest du dir auch wieder "theoretisch" eine neue vollständige Waffe zusammenbauen, auch wenn dies nicht deine Intention ist,... Hier immer mit Unterstellungen auf eine Überschreitung der erlaubten Anzahl hinzuarbeiten ist auch nicht hilfreich. Solange ich zuhause nicht mehr als meine erlaubte Anzahl an A/ B- Waffen zusammengebaut aufbewahre, bin ich rechtlich auf der sicheren und erlaubten Seite.
Noch dazu ist auch einmal die Frage berechtig, welche strafrechtlich relevanten Tatbestände mit einem WS bisher geschehen sind? Mir fällt keines ein! Ich will diese Thematik eigentlich auch gar nicht zu breit treten, da diejenigen, welche sich schon früher mit WS beschäftigt haben, nun einfacher sich neue WS holen können und im Regelfall um die rechtlich relevanten Grauzonen bescheid wissen und die breite Masse hier leider oftmals wegen der mangelnden rechtlichen Kenntnisse leichter Fehler begehen kann, welche wir alle wieder ausbaden dürfen!
Bez. des räumlichen Nahverhältnisses, habe ich damals als ich mein erstes Zubehör beantragt habe (und entsprechend er alten Rechtslage noch einen Zubehörvermerk auf der WBK inkl. Bescheid brauchte) mit der Dame am LPD Wien noch ein wenig darüber diskutiert wie nun die rechtlich konforme Lagerung derselben ist. Hier wurde klipp und klar von deren Seite angemerkt, und ich versuche so gut ich mich daran erinnern kann wörtlich zu zitieren:
"Wir wissen eh, dass ma sich fia a Glock einfach a Griffstickl kaufen kann, aber des zambaun außerhalb vom Stand is verboten und dirfens ned. Wenns es daham im Tresor einsperren, derf des Griffstickl an ned glei nebenan liegen, da sie sonst innerhalb von ana Sekund wieda a zusätzliche Waffn ham, also sperrens es in a anders Kastl ein."
Die Behörde ist sich in MEINEN AUGEN sehr wohl dieser Thematik bewusst und hat daher diesen Weg bisher akzeptiert und toleriert. Griffstücke und Lower waren bisher immer frei und das ist auch gut so. Ich habe mir für meine Glock ein eigenes Griffstück zum Experimentieren mit verschienden Griffumfängen geholt um direkt am Stand für mich den besten Griffumfang usw rauszufinden ohne jedes Mal die Waffe komplett zu zerlegen und teure Standstunden zu verbrauchen. Ich kenne auch einige, die sich mehrere Lower für deren (ich glaube) OA besorgt haben um einen fixen Schaft sowie einen verstellbaren Schaft verwenden zu können, da ihnen die Optik des Fixschafts manchmal besser liegt, oder diesen bei Bewerben auf weitere Distanzen lieber verwenden, oder weshalb auch immer!? Dennoch liegt zb mein WS zerlegt im Safe und ist außerhalb des Standes immer zerlegt und entspricht somit definitiv der Definition eines WS.
Ein Händler A - verkauf dir einen Upper als WS - rechtlich alles konform. Von einem alten Bastelversucht hast du daheim noch einen Lower, der womöglich zum Upper passt, somit könntest du dir auch wieder "theoretisch" eine neue vollständige Waffe zusammenbauen, auch wenn dies nicht deine Intention ist,... Hier immer mit Unterstellungen auf eine Überschreitung der erlaubten Anzahl hinzuarbeiten ist auch nicht hilfreich. Solange ich zuhause nicht mehr als meine erlaubte Anzahl an A/ B- Waffen zusammengebaut aufbewahre, bin ich rechtlich auf der sicheren und erlaubten Seite.
Noch dazu ist auch einmal die Frage berechtig, welche strafrechtlich relevanten Tatbestände mit einem WS bisher geschehen sind? Mir fällt keines ein! Ich will diese Thematik eigentlich auch gar nicht zu breit treten, da diejenigen, welche sich schon früher mit WS beschäftigt haben, nun einfacher sich neue WS holen können und im Regelfall um die rechtlich relevanten Grauzonen bescheid wissen und die breite Masse hier leider oftmals wegen der mangelnden rechtlichen Kenntnisse leichter Fehler begehen kann, welche wir alle wieder ausbaden dürfen!
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Mit dieser erstklassigen Zusammenfassung von Lexman1 ist alles gesagt.
Sonst wird es hier eine " Never ending Story " .
Verantwortungsvolle WS Besitzer wissen was zu tun ist, Idioten gibt's leider überall.
Damit müssen wir leben.

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MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Eine erstklassige Zusammenfassung und das was die oberste Waffenbehörde der Arge Zivile Sicherheit dazu erklärt, zufälliger Weise deckt sich das auch mit dem was vorher schon ein gewisser Rechtsanwalt Raoul Wagner bei seinen Vorträgen zu dem Thema gesagt hat, zählt für verantwortungsvolle WS Besitzer natürlich nicht, das kann man bedenkenlos ignorieren ...


Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Soll jeder machen wie er glaubt.martin hat geschrieben: Fr 23. Okt 2020, 14:05 Eine erstklassige Zusammenfassung und das was die oberste Waffenbehörde der Arge Zivile Sicherheit dazu erklärt, zufälliger Weise deckt sich das auch mit dem was vorher schon ein gewisser Rechtsanwalt Raoul Wagner bei seinen Vorträgen zu dem Thema gesagt hat, zählt für verantwortungsvolle WS Besitzer natürlich nicht, das kann man bedenkenlos ignorieren ...
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Die Überängstlichen verzichten auf die Griffstücke .
Der Rest weiß sich richtig zu verhalten.
MfG
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
der raoul wagner ist ein toller anwaltmartin hat geschrieben: Fr 23. Okt 2020, 14:05 Eine erstklassige Zusammenfassung und das was die oberste Waffenbehörde der Arge Zivile Sicherheit dazu erklärt, zufälliger Weise deckt sich das auch mit dem was vorher schon ein gewisser Rechtsanwalt Raoul Wagner bei seinen Vorträgen zu dem Thema gesagt hat, zählt für verantwortungsvolle WS Besitzer natürlich nicht, das kann man bedenkenlos ignorieren ...
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trotzdem war auch er meinung dass man vorgeladene magazine nicht gemeinsam mit der waffe transportieren darf ...
es kann ned jeder alles wissen
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Welche Meinung/ Rechtsansicht vertritt Hr. WAGNER bzw die ARGES? Ich lasse mich gerne eines besseren Belehren, doch halte ich mich halt noch an die Info von der LPD, da ICH noch nichts Gegenläufiges gehört habe.
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
im aktuellen newsletter der ARGE von heute ist nichst derartiges enthalten ...Lexman1 hat geschrieben: Fr 23. Okt 2020, 16:15 Welche Meinung/ Rechtsansicht vertritt Hr. WAGNER bzw die ARGES? Ich lasse mich gerne eines besseren Belehren, doch halte ich mich halt noch an die Info von der LPD, da ICH noch nichts Gegenläufiges gehört habe.
hab den vorstand heute nimmer erreicht telefonisch
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Ok, wäre toll wenn du oder wer anders, der diese Info hat, diese mit der Allgemeinheit oder auch nur mir gerne per PN mitteilen könnte.
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Was der Herr Wagner bzw die /der SB für eine Ansicht vertritt ist letztendlich eigentlich egal.Lexman1 hat geschrieben: Fr 23. Okt 2020, 16:15 Welche Meinung/ Rechtsansicht vertritt Hr. WAGNER bzw die ARGES? Ich lasse mich gerne eines besseren Belehren, doch halte ich mich halt noch an die Info von der LPD, da ICH noch nichts Gegenläufiges gehört habe.
Entschieden wird das eh von einem Richter und auch der kriegt seine Vorgaben weder vom Herrn Wagner noch vom Sb sondern durch Gesetze und ihre Erläuterungen.
Genau hier fängt aber das Problem an da sich deine Info wie ich es verstanden habe auf hören/sagen eines SB beruht der auch nicht einmal Jurist ist.
Bitte korrigiere mich wenn ich es falsch verstanden habe.
Der SB kann sich beliebig nach dem Wind drehen wie es ihm passt und du hast schriftlich nichts in der Hand auf das du dich berufen kannst was ich nicht gerade als gute Ausgangslage werten würde.
Auch das bisher mit einem WS keine strafbaren Handlungen passiert sind wird kaum jemand interessieren denke ich sondern es bleibt bei dem was man demjenigen ankreiden möchte.
Lg
Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Das ist der große Irrglaube den es in diesem Land und in dieser Branche gibt, die meisten Leute haben auch nicht die geringste Ahnung von den Zuständigkeiten und den Gesetzen/Verordnungen. Die SB sind quasi gottgleich weil 99,9% der Leute nur ja und amen sagen, das führt dann dazu dass die SB und die Abteilungsleiter manchmal die abstrusesten Dinge ohne jegliche Rechtsgrundlage behaupten. Ich habe da schon Fehlauskünfte bekommen die mindestens Amtsanmaßung wenn nicht sogar Amtsmissbrauch waren, deswegen ist es auch ratsam mit solchen Personen ausschließlich schriftlich zu kommunizieren.Alaskan454 hat geschrieben: Fr 23. Okt 2020, 19:42Was der Herr Wagner bzw die /der SB für eine Ansicht vertritt ist letztendlich eigentlich egal.
Entschieden wird das eh von einem Richter und auch der kriegt seine Vorgaben weder vom Herrn Wagner noch vom Sb sondern durch Gesetze und ihre Erläuterungen.
Genau hier fängt aber das Problem an da sich deine Info wie ich es verstanden habe auf hören/sagen eines SB beruht der auch nicht einmal Jurist ist.
Bitte korrigiere mich wenn ich es falsch verstanden habe.
Der SB kann sich beliebig nach dem Wind drehen wie es ihm passt und du hast schriftlich nichts in der Hand auf das du dich berufen kannst was ich nicht gerade als gute Ausgangslage werten würde.
Auch das bisher mit einem WS keine strafbaren Handlungen passiert sind wird kaum jemand interessieren denke ich sondern es bleibt bei dem was man demjenigen ankreiden möchte.
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Die Aussage kam schon richtigerweise von einer Mitarbeiterin der LPD, doch spiegelte deren Aussage inhaltlich das wieder, was bez WS allgemein schon bekannt war. Letztenendes können und werden wir an der momentanen Rechtslage ohnehin nichts ändern.
Ich wäre dennoch immer an der Ansicht der ARGES interessiert.
Ich wäre dennoch immer an der Ansicht der ARGES interessiert.
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Die Sicht der Arges würde mich auch persönlich brennend interessieren.
Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Die wird mindestens genau so schwammig sein wie alle früheren Ansichten.Lexman1 hat geschrieben: Fr 23. Okt 2020, 20:46
Ich wäre dennoch immer an der Ansicht der ARGES interessiert.
Weil bisher haben´s mich noch nicht mit klaren, unmissverständliche Worten vom Hocker gerissen.
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen
Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Die ARGES ist in meinen Augen sowieso ein komisches Konstrukt, als Arbeitsgemeinschaft der Wirtschaftskammer für die zivilen Waffenhändler, wo die Waffenhändler dann zusätzlich zu ihren WKÖ Abgaben nochmal zahlen müssen damit sie irgendwelche rechtlich vollkommen unverbindlichen Infos bekommen, die ihnen das BMI oder die Waffenbehörde auf Anfrage sowieso zukommen lassen muss, allerdings mit einem wesentlich höheren Stellenwert.Steelman hat geschrieben: Fr 23. Okt 2020, 21:12Die wird mindestens genau so schwammig sein wie alle früheren Ansichten.Lexman1 hat geschrieben: Fr 23. Okt 2020, 20:46
Ich wäre dennoch immer an der Ansicht der ARGES interessiert.
Weil bisher haben´s mich noch nicht mit klaren, unmissverständliche Worten vom Hocker gerissen.
Es gibt zum Glück so Dinge wie das Wiener Auskunftspflichtgesetz, die einen Beamten dazu zu verpflichten auch die schwierigsten Fragen zu beantworten, wenn sie nicht mutwillig gestellt werden.
Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Die ARGES ist eigentlich eine ARGE, Abkürzung für ARbeitsGEmeinschaft, und meint die "ARGE Zivile Sicherheit" unter dem Dach der WKO. Diese ARGE der WKO hat sich aus Waffenhändlern im Zuge des neuen WaffG formiert und will "mehr Infos" als die WKO regulär für Mitglieder macht bieten - nämlich auch öffentlich auftreten, im Namen der Händler beim Ministerium vorsprechen, etc. Das aber nur vorweg, damit hoffentlich nicht noch jemand von der ARGES spricht, weil die gibt es gar nicht...
Interessant, dass die Bearbeiterin in Wien offenbar auch ein Problem sieht, wenn man es daneben verwahrt, und dann "binnen Sekunden" eine Waffe bauen kann. Vielleicht fragst du sie mal, wo die zeitliche Grenze laut ihrer Meinung ist. Wenn man 5 Minuten braucht, bis man eine Waffe zusammengesteckt hat, oder gar erst bei 30 Sekunden?
Wie gesagt, wird nicht lange dauern, dann gibt es dazu Judikatur. Und der Richter schaut in die WBK und sagt "Sie haben zwei Plätze, aber drei Waffen". Und wenn du dem Richter erklärst, dass die dritte Waffe aber nur ein Wechselsystem ist und dass du sie eh zerlegt aufbewahrst, dann wird dir der Richter genau sagen "das ändert nichts daran, dass Sie drei Waffen zuhause haben, und damit mehr, als Sie besitzen dürfen." Ich setze eine Kiste Bier darauf, dass das bei einer gerichtlichen Verhandlung so festgestellt werden wird (wenn wer einsteigen will: bitte kein Ottakringer, immerhin sagte ich ja "Bier"
).
Interessant, dass die Bearbeiterin in Wien offenbar auch ein Problem sieht, wenn man es daneben verwahrt, und dann "binnen Sekunden" eine Waffe bauen kann. Vielleicht fragst du sie mal, wo die zeitliche Grenze laut ihrer Meinung ist. Wenn man 5 Minuten braucht, bis man eine Waffe zusammengesteckt hat, oder gar erst bei 30 Sekunden?
Wie gesagt, wird nicht lange dauern, dann gibt es dazu Judikatur. Und der Richter schaut in die WBK und sagt "Sie haben zwei Plätze, aber drei Waffen". Und wenn du dem Richter erklärst, dass die dritte Waffe aber nur ein Wechselsystem ist und dass du sie eh zerlegt aufbewahrst, dann wird dir der Richter genau sagen "das ändert nichts daran, dass Sie drei Waffen zuhause haben, und damit mehr, als Sie besitzen dürfen." Ich setze eine Kiste Bier darauf, dass das bei einer gerichtlichen Verhandlung so festgestellt werden wird (wenn wer einsteigen will: bitte kein Ottakringer, immerhin sagte ich ja "Bier"

A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.