Es gibt keine Grauzone.fast12 hat geschrieben: Do 5. Nov 2020, 19:37Wir diskutieren hier eine rechtliche Grauzone, die bei einer motivierten Behörde zu einem vorläufigem Waffenverbot und einem Gerichtsverfahren mit unklarem Ausgang führen kann.
Kat B steht im ZWR, der Händler hat’s eingetragen und dir als Pistole verkauft und als diese einstufen lassen. Somit steckst du das 20er an, fertig. Da ist nix grau.
Erklär mir doch bitte wie die motivierte Behörde überhaupt auf die Idee kommen soll dir ein Waffenverbot mit Gerichtsverfahren anzuhängen?
Kommt die am Schiessstand und misst eine Waffenlänge nach, oder kontrolliert die WBK und dein angestecktes Magazin?