Magazinkapazität .22 lr in HA

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Magazinkapazität .22 lr in HA

Beitrag von Hauzi » Mo 7. Dez 2020, 14:58

Hallo Leute

Ich dachte, die gesetzlich erlaubte Magazinkapazität für Randfeuerpatronen in HA-Langwaffen beträgt 10 Patronen.
Nun sehe ich bei Austria Arms (und die müssten es eigentlich wissen) eine Kriss Vector in .22 mit folgendem Text:

Sonderversion der Kriss Vector CRB 22 in Arctic White.
Kompakte, halbautomatische selbstladebüchse mit 30 Patronen Magazinkapazität. Gemäß gesetzlicher bestimmungen sind Waffen mit Randfeuermunition von Magazinbeschränkungen ausgenommen.


((( https://www.austriaarms.com/index_2.php ... xt=&stay=1 )))

Selbst wenn die Kriss unter KW fallen würde, wären mMn immer noch 10 Patronen zuviel im Magazin.
Ich als Otto Normalverbraucher fühle mich jetzt total verunsichert, da ich mir gerade wegen dieser 10-Schuß-Klausel eine Walther MP5 in .22 nicht gekauft habe.

Auch von der BH-Klagenfurt wurde mir damals gesagt, dass Randfeuerwaffen sehr wohl derselben Regelung unterworfen sind.

Ich hab zwar die Suchfunktion bemüht, leider bin ich anscheinend nicht clever genug, die richtigen Parameter einzugeben.

Danke, falls einer trotzdem so freundlich ist, sich hierauf konstruktiv und verständlich zu äußern.

L.G.
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Re: Magazinkapazität .22 lr in HA

Beitrag von Fivegunner » Mo 7. Dez 2020, 15:07

Also die CH musste ja diesen Blödsinn mit den Magazinbeschränkungen auch nachmachen. Aber für KK Waffen greifenn diese Bestimmungen nicht. Das Voere AM180 mit der 295 Schusstrommel ist absolut ok, das Stgw90 mit 20 Schuss Tank hundpfui!
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Re: Magazinkapazität .22 lr in HA

Beitrag von Hellprayer » Mo 7. Dez 2020, 15:13

WaffG 1996 hat geschrieben: 3. Abschnitt
Waffen der Kategorie A (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial)
Verbotene Waffen
§ 17.

(1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen
...
11. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können
Wird über 60cm Gesamtlänge haben das Teil. Dann passts.
Hoffe geholfen zu haben

Edith: Z 7-10 reden ja ausschließlich von Zentralfeuerzündung bezüglich Magazinen. Daher nur der Auszug vom Z11, der einzige Paragraf über KK-HA
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Re: Magazinkapazität .22 lr in HA

Beitrag von Hauzi » Mo 7. Dez 2020, 15:27

@ Hellprayer : Danke, aber leider nein.
Aber es geht mir in diesem Falle um, wie im Thema beschrieben, um besagte Magazinkapazität !!!
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Re: Magazinkapazität .22 lr in HA

Beitrag von AUG-andy » Mo 7. Dez 2020, 15:32

Hauzi hat geschrieben: Mo 7. Dez 2020, 15:27 @ Hellprayer : Danke, aber leider nein.
Aber es geht mir in diesem Falle um, wie im Thema beschrieben, um besagte Magazinkapazität !!!
Für Randfeuer KK gilt die Magazinbeschränkung nicht.
Jeder Ruger 10/22er Besitzer hat sicher einige 25er Magazine zu Hause.
Ich ebenso. ;)
Würde der BH sofort eine Nachschulung verordnen. :lol:
MfG
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Re: Magazinkapazität .22 lr in HA

Beitrag von Hellprayer » Mo 7. Dez 2020, 15:56

Hauzi hat geschrieben: Mo 7. Dez 2020, 15:27 @ Hellprayer : Danke, aber leider nein.
Aber es geht mir in diesem Falle um, wie im Thema beschrieben, um besagte Magazinkapazität !!!
Mea culpa, schlecht formuliert meinerseits.
Das passiert wenn man versucht kurz und knackig zu schreiben :D

Erkärung:
Es gibt keine gesetzliche Grundlage für die Größenbeschränkung von KK-Magazinen. Ziffer 7 bis 10 betreffen nur Zentralfeuerpatronen. Ansonsten gibts nix über Magazinbegrenzungen im WaffG.

Der einzige Paragraf wo KK-HA explizit erwähnt werden ist Z 11 (Zerlegbarkeit/Verkleinerbarkeit).
Im besagten Fall wirds als KK-Büchse mit Schubschaft verkauft. Daher die Anmerkung wegen der 60cm.

Deine angemerkte KK-MP5 ist nirgendst umfasst. Also vielleicht doch noch die Anschaffung überlegen? ;)
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Re: Magazinkapazität .22 lr in HA

Beitrag von Hauzi » Mo 7. Dez 2020, 16:38

Danke Hellprayer.

Leider ist der Zug mit der Mp5 schon weg :(( Waren 8 x 25er Mags dabei.

Kommt vielleicht wieder mal so ein Gustostück nach Kärnten .....

Danke nochmal

L.G.
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