baurecht
betriebsanlagenrecht
wohnrecht
umweltrecht
personalrecht
ect ect ect
baurecht
Es gibt kein "Baurecht" vielleicht meinst du die NÖ Bauordnung ? Da gibt es keine Definition von Indoor bzw. Outddorgewo hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 18:42baurecht
betriebsanlagenrecht
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umweltrecht
personalrecht
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Nur gibt es in der Verordnung keinen Bezug auf "Raum"gewo hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 11:40 wenn der erste mitbewerber a anzeige macht ist zu denke ich
die definition von "raum" ist recht eindeutig
der liebe sauer weiss wie man sich freunde schafft ...Sauer202 hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:10 Am einfachsten den zuständigen Behörden melden mit der Bitte um Prüfung.
Hab jetzt mal dem Betreiber geschrieben mit der Bitte um Klarstellung aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage der Langwaffen und Kurzwaffenstand geöffnet ist.
Die gesetzliche Grundlage der Öffnung ist i.d.R. dier Betriebsanlagengenehmigung.Sauer202 hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:10 Am einfachsten den zuständigen Behörden melden mit der Bitte um Prüfung.
Hab jetzt mal dem Betreiber geschrieben mit der Bitte um Klarstellung aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage der Langwaffen und Kurzwaffenstand geöffnet ist.
Davon kannst du mit Sicherheit ausgehen.Sauer202 hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:15 Die Frage was sich mir stellt ist, hat auch der Nutzer mit rechtlichen Folgen zu rechnen wenn die Öffnung gesetzeswiedrig ist?
schauDonPedro hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 18:58Es gibt kein "Baurecht" vielleicht meinst du die NÖ Bauordnung ? Da gibt es keine Definition von Indoor bzw. Outddorbaurecht
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umweltrecht
personalrecht
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Im gewerblichen Betriensanlagenrecht gibt es KEINE Definition von Indoor oder Outdoor
Was hat das Wohnrecht damit zu tun ? Da gibt es keine Definition von Indoor bzw. Outddor
Was hat das Umweltrecht damit zu tun ? Da gibt es keine Definition von Indoor bzw. Outddor
Was hat das Personalrecht damit zu tun ? Da gibt es keine Definition von Indoor bzw. Outddor
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gewo hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:24 schau
du bist a ganz a gscheiter
[/qoute]
möglich aber nicht nachgewiesen
gewo hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:24 und ich bin nur a armer waffenhaendler
[/qoute]
und auch ein im Waffenrecht sehr bewanderter, nur eben im "Baurecht" unwissend
wir reden hier von einer Vorodnung, und die MUSS allgemeiner Rechtsauffassunggewo hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:24 beim lesen eines gesetzes musst du - vor allem - die intention des gesetzgebers beruecksichtigen
denn in keinem gesetz ist jeder einzelfall geregelt
nicht interpretiert werden ( bei unseren Kaschperln aber eh nicht wirklich machbar)
Nochmals das hat NICHT mit einem "Raum" zu tungewo hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:24 die begriffe "indoor" und "outdoor" sind begriffe die sich ganz offensichtlich darauf beziehen ob ein raum vorhanden ist
Nochmals das hat NICHT mit einem "Raum" zu tungewo hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:24 outdoor ist selbsterklaerend
indoor wird man auf den raum beziehen muessen um den es geht
Die Definition die du ansprichst ist ein Gebäude, und nach NÖ Bauordnung Decke und min 2 Wände !!gewo hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:24 und ein raum entsteht nach allen regelungen - die gibt es, auch dann wenn du sie nicht kennst -
wenn es eine decke und mindestens drei waende gibt punktum
und wenn der Errichter so intelligent war und die Schiessbahnen als BAUWERK eingereicht hat,
dann hat er jetzt hinsichtlich der VO sehr gute Karten
Das hatten wir schon, es gibt KEIN Baurechtgewo hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:24 im baurecht werden zB so die bauten definiert zb im freiland aber auch nebengebaeude, balkone, loggien usw
Das hatten wir schon, da gibt es keine passende Definitiongewo hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:24 im betriebsanlagenrecht gehts dabei zB um die grundflaechen und berechnunsgweisen fuer fluchtwege usw
Das hatten wir schon, da gibt es keine passende Definitiongewo hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:24 im wohnrecht gehts zB um die m2 berechnung fuer den betriebskostenschluessel
Das hatten wir schon, da gibt es keine passende Definitiongewo hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:24 im personalrecht gehts zB um die notwendigkeiten betreffend sozialraeume, raeume mit besonderer nutzung usw
was hat das mit "reinsteigern" zu tun ?gewo hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:24 ich hab keine ahnung warum du dich da so reinsteigerst
im prinzip ist das doch blunzn .....
Mich würde die Rechtssicherheit in Bezug auf Leobersdorf auch interessiern
Vielleicht in der deutschen Sprache?
tousibaer hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:55Vielleicht in der deutschen Sprache?
https://www.duden.de/rechtschreibung/Innenraum
möglicherweise hilft auch das:
https://www.duden.de/rechtschreibung/Innenraum
Grüße
Wenn Du Dir nicht sicher bist das alles ok ist dann geh einfach nicht hin...Sauer202 hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:15 Die Frage was sich mir stellt ist, hat auch der Nutzer mit rechtlichen Folgen zu rechnen wenn die Öffnung gesetzeswidrig ist?
In keinem meiner beiden Links steht "allseits von Wänden und Decken umschlossener Raum".DonPedro hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 20:01tousibaer hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:55Vielleicht in der deutschen Sprache?
https://www.duden.de/rechtschreibung/Innenraum
möglicherweise hilft auch das:
https://www.duden.de/rechtschreibung/Innenraum
Grüße![]()
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Herrlich besser als jedes Kino, der DUDEN wird in den österreicheischen Rechtsvorschriften als vorrangig angesehen
das würde ja bedeuten --> Innenraum = allseits von Wänden oder Decken umschlossener Raum
--> Schiessstand vorne offen = outdoor