Das wäre die logische Reaktion eines Erwachsenen.marvin42 hat geschrieben: Mi 9. Dez 2020, 15:37 Manchen muß schon recht langweilig sein. Seid's froh das offen ist. Wer nicht will oder sich ansch... soll halt daheim bleiben.
trenck
Das wäre die logische Reaktion eines Erwachsenen.marvin42 hat geschrieben: Mi 9. Dez 2020, 15:37 Manchen muß schon recht langweilig sein. Seid's froh das offen ist. Wer nicht will oder sich ansch... soll halt daheim bleiben.
Ja. Wenn der Gerichtshof Klagen gegen Freiheitseinschränkungen recht gegeben hat. Nicht wenn irgendjemand Freiheitseinschränkungen verfügt. Ist halt ein prinzipieller Unterschied in der Einstellung, ob man für die Freiheit des Individuums eintritt, oder nicht.bino71 hat geschrieben: Mi 9. Dez 2020, 17:05 Ach trenck, warst Du nicht einer der Ersten die Gleichbehandlung geschrien haben und Dir einer abgegangen ist, als der Gerichtshof den Klagen recht gegeben hat?
Aber das hier ist ja was gaaanz anderes.
Sauer202 hat seine Berufung gewechselt.Sauer202 hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:10 Am einfachsten den zuständigen Behörden melden mit der Bitte um Prüfung.
Hab jetzt mal dem Betreiber geschrieben mit der Bitte um Klarstellung aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage der Langwaffen und Kurzwaffenstand geöffnet ist.
da wird wieder ein Aufschrei durch die Aluhutträger rauschengewo hat geschrieben: Do 10. Dez 2020, 16:39 ab freitag offenbar registrierungspflicht auf sportstaetten?
https://kurier.at/politik/inland/corona ... /401125347
noch nicht, wir leben ja in keiner DiktaturJ4S hat geschrieben: Do 10. Dez 2020, 20:31 Gibt es die Registrierungspflicht nicht sowieso schon?
Muss man sich in Österreich nicht in eine Anwesenheitsliste eintragen?
Hier in D ist das so - da wird jeder Besuch schriftlich oder wenns moderner ist per Scan des Mitgliedsausweises erfasst – und parallel führen die meisten auch ein Schießbuch.
D.
das waffenrecht in AT ist wesentlich unkomplizierter als in DEJ4S hat geschrieben: Do 10. Dez 2020, 20:31 Gibt es die Registrierungspflicht nicht sowieso schon?
Muss man sich in Österreich nicht in eine Anwesenheitsliste eintragen?
Hier in D ist das so - da wird jeder Besuch schriftlich oder wenns moderner ist per Scan des Mitgliedsausweises erfasst – und parallel führen die meisten auch ein Schießbuch.
D.
bei einem schiesstandbesuch?gynta hat geschrieben: Do 10. Dez 2020, 21:23 Nur damit hier kein falscher Eindruck entsteht. Je nach Betreiber werden sehr wohl Personalien geprüft/notiert.
beispiel Shootingpark, die haben ja die Reservierungsliste bei der Anmeldung, wo die Namen für den Zeitraum und die Standnummer eingetragen werden.
dann hat sich das geaendertTeal'c hat geschrieben: Do 10. Dez 2020, 22:41beispiel Shootingpark, die haben ja die Reservierungsliste bei der Anmeldung, wo die Namen für den Zeitraum und die Standnummer eingetragen werden.
Morgen!Teal'c hat geschrieben: Do 10. Dez 2020, 22:41 beispiel Shootingpark, die haben ja die Reservierungsliste bei der Anmeldung, wo die Namen für den Zeitraum und die Standnummer eingetragen werden.
Wennst Mitglied bist gibst deinen kompletten Namen an. Ansonsten zahlst ja den preis für nicht-mitgliederFeakl hat geschrieben: Fr 11. Dez 2020, 06:59Morgen!Teal'c hat geschrieben: Do 10. Dez 2020, 22:41 beispiel Shootingpark, die haben ja die Reservierungsliste bei der Anmeldung, wo die Namen für den Zeitraum und die Standnummer eingetragen werden.
Aber auch nur der Nachname und sonst keine weiteren Daten....man wird zwar gefragt ob man Mitglied ist, aber Ausweise (auch Mitgliedsausweise) werden nicht kontrolliert
@Gewo: Du bist da eh am neuesten Stand, aber das wirst du schon vermutet haben![]()