Polaris hat geschrieben: Sa 13. Feb 2021, 07:27
Servus
Wenn du keinen aktuellen Waffenführerschein vorweisen kannst (max 6 Monate alt) bekommst du einen Wisch in die Hand mit näheren Informationen dazu, dass du binnen 8 Wochen einen solchen Nachreichen musst (reicht per E-Mail)
Wenn das aufgrund COVID VO nicht möglich ist, wird die Frist entsprechend verlängert.
Ganz aktuelle Erfahrungen mit Waffenkontrollen habe ich leider nicht
Stimmt so nicht,das liegt alleine am Polizisten.
Bei einem Bekannten reichte direkt beim Polizisten die Vorlage von 2 Ergebnislisten welche wenige Monate alt waren aus,und die Sache war erledigt.
Bei mir waren die 2 Listen von den selben Bewerben vorhanden,hat den Polizisten nicht interessiert,und er hat mir direkt diesen Wisch ausgehändigt.
Ich hab dann die 2 Listen der BH gemailt,und damit war die Sache wieder erledigt.
Beides im gleichen Bezirk und nur wenige Wochen versetzt.
Das durchgehend ausgefüllte und gestempelte Schussbuch,reicht jedoch laut Sachbearbeiter NICHT als Nachweis aus.