auf behördlich genehmigten Schießstand gibts keine stückzahl überschreitung, daheim schon !Alexej hat geschrieben: Fr 15. Jan 2021, 22:19Danke für deinen Beitrag!phifi hat geschrieben: Di 29. Dez 2020, 20:59
Man könnte bei 2 freien Plätzen auch locker darauf argumentieren, dass man sich diese frei hält, um regelmäßig "fremde" Waffen auszuleihen und auf den Schießstand mitzunehmen. Für jede ausgeliehene Waffe braucht man bekanntlich einen freien Platz.
Bezüglich des "Waffen ausleihen" - das wusste ich nämlich nicht da noch nie gemacht:
Bezieht sich das darauf, wenn ich mir von einem Freund seine Waffe ausleihe und diese dann mit nach Hause nehme um am nächsten Tag am Schießstand damit zu schiessen, oder gilt das auch schon, wenn ich mir beim Waffenhändler eine Leihwaffe hole um kurz am Schießstand zu schießen.
Sprich, angenommen meine WBK ist voll, darf ich mir dann keine Leihwaffe zum Probeschießen ausleihen, weil die WBK voll ist?
beim Freund unbedingt a übelassungs meldung ausfüllen /leihschein schreiben ( dazu bitte forums suche bemühen)
zuhause brauchst an freien platz