Bin zwar noch neu hier, trotzdem könnte ich eure Hilfe benötigen.

Ich würde gerne ine WBK beantragen, habe aber bedenken, dass dieser Antrag abgelehnt werden könnte.
Da ich mit 19 also vor 2 Jahren diverse Bilder mit dem Hintergrund der Lustigmache/Verarsche (ähnlich Charlie Hebdo) des 3.Reichs bzw. der Führungsfiguren und deren Mitläufer in unsere dazumalige WhatsApp Stammtischgruppe versendet habe.
Bei einigen dieser Bildern konnte man auch Hakenkreuze/SS-Runen erkennen.
Da es zu dieser Zeit für mich offensichtlich war, dass diese Bilder der reinen Verarsche etc. galten machte ich mir auch keine Gedanken darüber, ob jemand Anderes
(Verfassungsschutz) dies nicht so eindeutig Veststellen konnte.
Durch Ermittlungen gegen einen fernen Bekannten (der auch zu dieser WhatsApp-Gruppe gehörte) wurde somit der Chatverlauf sämtlicher auf seinem Handy befindlichen Chats durchsucht.
Infolgedessen bekam ich eine Anzeige wegen dem Verstoß gegen §3g VbtG.
Mein Anwalt erwirkte eine Außergerichtliche Einigung durch zuweisung zum Projekt 3g, dadurch wurde dies mit einer Diversion erledigt.
Ich bin dadurch also nicht Vorbestraft und es gab auch keine Verhandlung.
Klarerweise ist dies nur eine kurze Zusammenfassung, trotzdem hoffe ich, dass ihr ein Bild meiner Lage bekommt.
Wie sieht es jetzt mit der Rechtslage in diesem Fall aus?
Wie stehen meine Chancen, dass mein Antrag angenommen bzw. abgelehnt wird.
Laut den Auskünften meines Anwalts dürfte es keine Probleme geben.
Vielen Dank schonmal im Voraus.