Das is doch absurd.
Jeder, der diesem Händler zujubelt, dem wünsch ich mal, dass er dort beim Kauf von 2 "Kaugummis" nach 2 Wochen Besuch von der Behörde bekommt....
Dann sehehn wir ja, wie toll das ist.
Also das is doch Irrsinn

doc steel hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 08:34 Jetzt hab i ma den ganzen Sermon von von vorn bis hint durchglesen, weils mi interessiert hat za wos ma drei Griffstücke brauchen könnt wenn ma gar ka WBK hat und bis jetzt is ned klar. I bin enttäuscht. Wirklich!
Naja, Griffstücke sind zwar keine wesentlichen Teile von Schusswaffen und damit grundsätzlich wie Kaugummis für jedermann frei zu erwerben. Das sind 50 Tonnen Gartendünger aber auch.Papa Bär hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 08:53 Ich find wir diskutieren an den Tatsachen vorbei. Wenn was frei zu kaufen ist, warum soll ich dann rechtfertigen müssen, warum ich es mir kaufe?
Das is doch absurd.
Jeder, der diesem Händler zujubelt, dem wünsch ich mal, dass er dort beim Kauf von 2 "Kaugummis" nach 2 Wochen Besuch von der Behörde bekommt....
Dann sehehn wir ja, wie toll das ist.
Also das is doch Irrsinn![]()
Sexspielzeug?Joewood hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 11:16 Mir fallen innerhalb von ein paar Augenblicken (legale!) Dinge ein, was ich mit Glock Griffstücken machen könnte ohne Oberteil dazu...
Das wäre sicher interessant
Ist nach § 139 Abs. 2 Z. 5 ("das Gravieren und Ziselieren von Schusswaffen") ein freies Gewerbe, dennoch benötigt man dafür eine Gewerbeberechtigung - auch wenn Graveure nicht erfreut sein mögen, wenn man stippeln auf die gleiche Stufe wie sie stellt.Joewood hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 11:22 Das wäre sicher interessant![]()
![]()
Ich hätt aber z.B. an "stippeln" (oder wie heißt das, wo man mit der heißen Ahle Löcher ins Griffstück schmilzt?) und dann teurer weiter verkaufen. In der derzeitigen Situation suchen sich sicher genug Leute irgeneinen Nebenverdienst. Illegal wird's erst, wennst die potentiellen Gewinne nicht versteuerst...
Das wäre zumindest eine etwas plausiblere Erklärung, nur ob für jemandem mit aufrechtem Waffenverbot ein Nebenverdienst im Waffengewerbe das Richtige ist will ich doch stark anzweifeln - auch wenn er nur freie Waffenteile veredeln würde.Joewood hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 11:22 Ich hätt aber z.B. an "stippeln" (oder wie heißt das, wo man mit der heißen Ahle Löcher ins Griffstück schmilzt?) und dann teurer weiter verkaufen. In der derzeitigen Situation suchen sich sicher genug Leute irgeneinen Nebenverdienst. Illegal wird's erst, wennst die potentiellen Gewinne nicht versteuerst...
Macht das eigentlich irgendein echter Graveur oder sind das immer nur "Externisten"? Bzw. von denen die das machen... hat da irgendwer die entsprechende Gewerbeberechtigung? Rein aus Neugier gefragt; Antworten gerne per PN bevor der Thread hier abdriftet.Promo hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 12:09 Ist nach § 139 Abs. 2 Z. 5 ("das Gravieren und Ziselieren von Schusswaffen") ein freies Gewerbe, dennoch benötigt man dafür eine Gewerbeberechtigung - auch wenn Graveure nicht erfreut sein mögen, wenn man stippeln auf die gleiche Stufe wie sie stellt.
Genaueres sieht er nicht und müsste sich den Akt kommen lassen,der vielleicht aus 500 Seiten besteht.Joewood hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 12:19
Zur HD: was mich interessieren würde: wenn die Polizistei/Staatsanwaltschaft da recherchiert... sehen die da nur "Waffenverbot" groß rot aufblinken oder stehen da Details dahinter? Weil wenn ja, wäre die HD auch in dem Fall massiv überzogen für Trümmer, die man sich frei legal und jederzeit - so wie ich das verstanden habe - auch mit aufrechtem Waffenverbot besorgen kann.
Schließt du dich da selbst mit ein?Joewood hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 12:19 Zum eigentlichen Thema: Das Waffenverbot dürfte - wenn es denn stimmt - von einer Knallerei im Wald mit einer SS her rühren. Ganz ehrlich? Wer, der eine SS besitzt, hat das noch nicht gemacht?