Wie meinst du das? In Bezug auf Verfügbarkeit und Preis?pors12 hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 18:04 Das HK wird bei dem Buch Dein kleinstes Problem sein ....
mfg
Oder ist es kein gutes Buch?
Wie meinst du das? In Bezug auf Verfügbarkeit und Preis?pors12 hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 18:04 Das HK wird bei dem Buch Dein kleinstes Problem sein ....
mfg
Das hast du lieb ausgedrücktsic210 hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 19:10 Der gesunde Neid der Nicht-Besitzenden ob der schönen Geräte die zu sehen sind in Verbindung mit dem Preis der Schätze - DAS ist ein Problem!
Eine tolle Sammlung hast du da!pors12 hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 19:26 Die Still Bücher sind schwer auf zu treiben .... ab und an vielleicht auf EGun ....
Der Linke 3 Teiler auf dem Bild (Goerz / Sturgess) dürfte leichter zu kriegen sein,
ist auch spezieller wenn es um die Parabellum Pistole gehen soll
Meines Erachtens wäre bei Fachliteratur die Darstellung von Hakenkreuzen aus Gründen der Wissenschaft, Forschung und Lehre gedeckt. Es geht dabei nicht um die Verbreitung einer Ideologie, sondern um wissenschaftliche Aufarbeitung im produktionshistorischem Sinne, weswegen es hierbei kein Problem geben dürfte. Schließlich dürfte dieses Buch auch zu seiner damaligen Erscheinung in Österreich vertrieben worden sein.(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
In der Praxis hat aber selbst das Heeresgeschichtliche Museum in Wien einen Zamschiss bekommen, weil dort so viele böse Hakenkreuze zu sehen waren.Promo hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 11:29 Damit hab ich mich eigentlich noch nie beschäftigen müssen (Gott sei Dank!), musste deshalb erst kurz recherchieren.. das deutsche Recht lautet im § 86a StGB Abs. 3, welcher laut einer online gefundenen Publikation der Uni Salzburg ("Strafbare Zeichen und Gesten") auch im österreichischen Recht maßgebend ist, wie folgt:Meines Erachtens wäre bei Fachliteratur die Darstellung von Hakenkreuzen aus Gründen der Wissenschaft, Forschung und Lehre gedeckt. Es geht dabei nicht um die Verbreitung einer Ideologie, sondern um wissenschaftliche Aufarbeitung im produktionshistorischem Sinne, weswegen es hierbei kein Problem geben dürfte. Schließlich dürfte dieses Buch auch zu seiner damaligen Erscheinung in Österreich vertrieben worden sein.(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Abgesehen davon gibt es zwischen Österreich und Deutschland keinen Zoll. Selbst wenn, dann würde man ein Paket in der heutigen Zeit röntgen und nur dann öffnen, wenn das Buch z.B. eine Hohlkammer besitzen würde - und erst dann wäre der Buchumschlag erkennbar. Selbst wenn dem so wäre, dann müsste der genannte Zöllner abwägen, ob es sich dabei um eine Publikation handeln würde, die im Sinne des Verbotsgesetzes verboten wäre.
Posten Direktor HGM wurde noch nicht neu ausgeschrieben da Fr. BMfLV erst den RH-Bericht abwarten wollte. Und seither ist auch nix geschehen. Ortner ist nach wie vor interimistischer Direktor und wird sich, davon gehe ich mit Sicherheit aus, auch für den neu ausgeschriebenen Posten bewerben. Und wenn ich noch eine Wette anbieten darf, er wird es auch bleiben.yoda hat geschrieben: Do 28. Jan 2021, 08:51 Es ist zwar kein strafrechtlich relevantes Verhalten festgestellt worden, aber wie durch ein Wunder, natürlich aufgrund andererer Verfehlungen, wurde der Posten des Direktors relativ kurz danach neu ausgeschrieben.
Der Kurier hat im Oktober berichtet dass der Posten neu ausgeschrieben wird. Bin gespannt wie das dort weitergeht, aber es zeigt schon wie in Österreich mit Geschichte umgegangen wird...Promo hat geschrieben: Fr 29. Jan 2021, 13:04Posten Direktor HGM wurde noch nicht neu ausgeschrieben da Fr. BMfLV erst den RH-Bericht abwarten wollte. Und seither ist auch nix geschehen. Ortner ist nach wie vor interimistischer Direktor und wird sich, davon gehe ich mit Sicherheit aus, auch für den neu ausgeschriebenen Posten bewerben. Und wenn ich noch eine Wette anbieten darf, er wird es auch bleiben.yoda hat geschrieben: Do 28. Jan 2021, 08:51 Es ist zwar kein strafrechtlich relevantes Verhalten festgestellt worden, aber wie durch ein Wunder, natürlich aufgrund andererer Verfehlungen, wurde der Posten des Direktors relativ kurz danach neu ausgeschrieben.
Aus der von dir angesprochenen "Aufregung" ist nicht mal das rausgekommen, was sich die Aufreger gewünscht haben. Das "Haus der Geschichte" durfte nicht das HGM übernehmen und das HGM stellt auch weiterhin die gleichen Sachen wie vorher aus. Einzig Modellbaupanzer sind aus dem Museumsshop verschwunden.
Kein Problem, und hatte ja indirekt was mit meiner Frage bzgl. solcher Bücher mit HK (VerbotsG etc.) zu tun.