Merkblatt Waffenkontrolle
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Merkblatt Waffenkontrolle
Hi,
hatte letzte Woche Waffenkontrolle. Alles gut abgelaufen.
Die Dame ! hat für den Nachweis des Umgangs mit den Waffen Fotos meiner dokumentierten Schiessstandsbeuche gemacht.
Dann drückt sie mir noch ein Merkblatt in die Hand und geht.
Heute les ich das Merkblatt durch, steht da im unteren Bereich, dass ich einen Nachweis was den sachgerechten Umgang mit Waffen betrifft, nachbringen muss.
WAS JETZT? Sie hat dafür ja die Schiessprotokolle fotografiert...
Bei wem frag ich da jetzt am Besten nach?
Bei der für meinen Bezirk zuständigen Polizeistation?
hatte letzte Woche Waffenkontrolle. Alles gut abgelaufen.
Die Dame ! hat für den Nachweis des Umgangs mit den Waffen Fotos meiner dokumentierten Schiessstandsbeuche gemacht.
Dann drückt sie mir noch ein Merkblatt in die Hand und geht.
Heute les ich das Merkblatt durch, steht da im unteren Bereich, dass ich einen Nachweis was den sachgerechten Umgang mit Waffen betrifft, nachbringen muss.
WAS JETZT? Sie hat dafür ja die Schiessprotokolle fotografiert...
Bei wem frag ich da jetzt am Besten nach?
Bei der für meinen Bezirk zuständigen Polizeistation?
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Nein, bei deiner zuständigen Waffenbehörde (falls du nicht umgezogen bist, steht die als Aussteller auf deiner WBK)
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
wenn sie dir den weissen zettel da lassen musst normal den waffenfuehrerschein nachbringen ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
das vermute ich jetzt auch, nur wie mach ich das, es is ja alles zu?gewo hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 11:44 wenn sie dir den weissen zettel da lassen musst normal den waffenfuehrerschein nachbringen ....
Werd mal telefonieren...
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Das Ganze mit dem Waffenführerschein finde ich eh lächerlich.
Ich gehe seit Jahren regelmäßig auf den Schießstand, was auch am Stand belegt wird und muss trotzdem den Führerschein nachbringen?
Klingt ein bisschen sehr komisch...
LG
Ich gehe seit Jahren regelmäßig auf den Schießstand, was auch am Stand belegt wird und muss trotzdem den Führerschein nachbringen?
Klingt ein bisschen sehr komisch...
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.


Re: Merkblatt Waffenkontrolle
was erfaehrst du denn am schiesstand so ueberhasgunz hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 11:58 Ich gehe seit Jahren regelmäßig auf den Schießstand, was auch am Stand belegt wird und muss trotzdem den Führerschein nachbringen?
- das nachmelden von kat D
- die fristen fuer die kat A magazin meldungen fuer kurz und langwaffen
- die altbesitzmeldungen betreffend kat A halbautomaten?
- die aenderung an wen jetzt die §28 meldung bei einem verkauf von kat B zu senden ist
....?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
fristen werden erstreckt
telefonisch reicht
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
- mura
- Supporter .308 Win. AMAX
- Beiträge: 1491
- Registriert: So 27. Feb 2011, 11:26
- Wohnort: Vorarlberg
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Hier gehts ja um die normale 5jährige Kontrolle wo ein Nachweis über den Umgang mit den Waffen in dieser Zeit zu erbringen ist. Bei uns hier kann das der Nachweis vom Schiesstand sein, Ergebnislisten oder halt wenn jemand z.B. nur ne WBK aber keine Waffe hat oder nie Schiessen war in den 5Jahren als Ersatz den Waffenführerschein neu machen.gewo hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 12:03 was erfaehrst du denn am schiesstand so ueber
- das nachmelden von kat D
- die fristen fuer die kat A magazin meldungen fuer kurz und langwaffen
- die altbesitzmeldungen betreffend kat A halbautomaten?
- die aenderung an wen jetzt die §28 meldung bei einem verkauf von kat B zu senden ist
....?
Von dem was du aufgezählt hast hat ja nix mit der eigentlichen Waffenkontrolle zu tun?
.308 Win / .223 Rem / 9mm / .357Mag
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
MMn sollte dieses Wissen von Jedermann selbst erörtert werden.gewo hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 12:03was erfaehrst du denn am schiesstand so ueberhasgunz hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 11:58 Ich gehe seit Jahren regelmäßig auf den Schießstand, was auch am Stand belegt wird und muss trotzdem den Führerschein nachbringen?
- das nachmelden von kat D
- die fristen fuer die kat A magazin meldungen fuer kurz und langwaffen
- die altbesitzmeldungen betreffend kat A halbautomaten?
- die aenderung an wen jetzt die §28 meldung bei einem verkauf von kat B zu senden ist
....?
Wenn man sich nicht darum kümmert, oder es einen nicht interessiert ist das ein eigenes Problem.
Sicher ist das ein Pluspunkt, dass einem diese Informationen zugetragen werden, wenn man den Waffenführerschein macht.
Aber ist das der Sinn dahinter?
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.


Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Es hat mit dem geforderten nachweis fuer den sachgemaessen umgang zu tunmura hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 12:22Hier gehts ja um die normale 5jährige Kontrolle wo ein Nachweis über den Umgang mit den Waffen in dieser Zeit zu erbringen ist. Bei uns hier kann das der Nachweis vom Schiesstand sein, Ergebnislisten oder halt wenn jemand z.B. nur ne WBK aber keine Waffe hat oder nie Schiessen war in den 5Jahren als Ersatz den Waffenführerschein neu machen.gewo hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 12:03 was erfaehrst du denn am schiesstand so ueber
- das nachmelden von kat D
- die fristen fuer die kat A magazin meldungen fuer kurz und langwaffen
- die altbesitzmeldungen betreffend kat A halbautomaten?
- die aenderung an wen jetzt die §28 meldung bei einem verkauf von kat B zu senden ist
....?
Von dem was du aufgezählt hast hat ja nix mit der eigentlichen Waffenkontrolle zu tun?
Theorie ( was hat sich rechtlich geaendert, sicherheitsregel usw)
Praxis ( a paar schuss abgeben)
Beides wird im gesetz gefordert
Das sind zwei getrennte bestaetigungen
Zwei stempel
Zwei unterschriften
Dass regelmaessige schiessergebnisse den praktischen teil ersetzen koennen halte ich fuer sehr sinnvoll
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Ich streite da nie herum und mach einfach den WFS.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Nehme mal an, dass das dann in ganz Wien so ist. Ich habe meine Kontrolle in ein paar Monaten - die Belege der Stand-Besuche habe ich brav gesammelt samt Bestätigungen und Schießbuch. Dürfte also egal sein und man muss so oder so den WFS auffrischen. Werde die netten Besucher dann trotzdem dezidiert danach fragen, warum das so nicht reicht.Papa Bär hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 11:33 Hi,
hatte letzte Woche Waffenkontrolle. Alles gut abgelaufen.
Die Dame ! hat für den Nachweis des Umgangs mit den Waffen Fotos meiner dokumentierten Schiessstandsbeuche gemacht.
Dann drückt sie mir noch ein Merkblatt in die Hand und geht.
Heute les ich das Merkblatt durch, steht da im unteren Bereich, dass ich einen Nachweis was den sachgerechten Umgang mit Waffen betrifft, nachbringen muss.
WAS JETZT? Sie hat dafür ja die Schiessprotokolle fotografiert...
Bei wem frag ich da jetzt am Besten nach?
Bei der für meinen Bezirk zuständigen Polizeistation?



Don' t try to argue with idi

Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Die kontrollierenden Beamten werden dir dazu gar nichts sagen können, zuständig ist alleine deine Waffenbehörde.
Ein "Waffenführerschein" ist vom Gesetz her weder für die Erstausstellung noch für die 5-jährige Überprüfung der Verlässlichkeit zwingend erforderlich.
Siehe 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung § 5 Abs. 2
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074
Streiten würde ich persönlich deswegen aber auch nicht.
Ein "Waffenführerschein" ist vom Gesetz her weder für die Erstausstellung noch für die 5-jährige Überprüfung der Verlässlichkeit zwingend erforderlich.
Siehe 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung § 5 Abs. 2
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074
Streiten würde ich persönlich deswegen aber auch nicht.
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
thx - also verschwinden die dann und man wird später von der zuständigen Waffenbehörde aufgefordert, einen zusätzlichen Nachweis beizubringen, falls denen die Belege & Bestätigungen nicht reichen. Danke für den Link.



Don' t try to argue with idi

Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Ist es nicht. Ich wohne in Wien, hatte vor ein paar Monaten meine Kontrolle und die Standbesuche (samt Ergebnislisten allerdings) haben dem Kollegen vollauf gereicht...Dingo hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 14:23 Nehme mal an, dass das dann in ganz Wien so ist. Ich habe meine Kontrolle in ein paar Monaten - die Belege der Stand-Besuche habe ich brav gesammelt samt Bestätigungen und Schießbuch. Dürfte also egal sein und man muss so oder so den WFS auffrischen. Werde die netten Besucher dann trotzdem dezidiert danach fragen, warum das so nicht reicht.