Kommt drauf an was das für ein Zettel ist. So einen Kaszettel ala "Merkblatt" haben sie bei mir letzthin auch da gelassen, ich hatte aber Ergebnislisten die eindeutig reichen müssen. Einer wußte es, der andere nicht und bestand auf einen WaFü. Nicht für lange. Die Aufforderung einer Waffenbehörde ist kein "Merkblatt". Ich würde mir keine grauen Haare wachsen lassen und im Zweifel mal bei der Behörde anrufen ob eh alles passt... Eventüll kann der Papa Bär den Zettel mal hier einstellen damit wir wissen worum es überhaupt geht, damit nicht wieder alle wie die Hendln aufgescheucht herumgackern.gewo hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 11:44 wenn sie dir den weissen zettel da lassen musst normal den waffenfuehrerschein nachbringen ....
Merkblatt Waffenkontrolle
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
- Salem
- .50 BMG
- Beiträge: 3228
- Registriert: Di 11. Mai 2010, 20:11
- Wohnort: Im Schatten der Karawancos
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Das ist in Wien der springende Punkt.Salem hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 17:16Kommt drauf an was das für ein Zettel ist. So einen Kaszettel ala "Merkblatt" haben sie bei mir letzthin auch da gelassen, ich hatte aber Ergebnislisten die eindeutig reichen müssen. Einer wußte es, der andere nicht und bestand auf einen WaFü. Nicht für lange. Die Aufforderung einer Waffenbehörde ist kein "Merkblatt". Ich würde mir keine grauen Haare wachsen lassen und im Zweifel mal bei der Behörde anrufen ob eh alles passt... Eventüll kann der Papa Bär den Zettel mal hier einstellen damit wir wissen worum es überhaupt geht, damit nicht wieder alle wie die Hendln aufgescheucht herumgackern.gewo hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 11:44 wenn sie dir den weissen zettel da lassen musst normal den waffenfuehrerschein nachbringen ....
Wurde mir in Wien und im nördlichen NÖ bei der Kontrolle so mitgeteilt.
Gültiger Waffenführerschein oder Ergebnislisten.
Alles andere zählt nicht.
Das war zumindest meine Erfahrung die letzten 2 mal.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
- Salem
- .50 BMG
- Beiträge: 3228
- Registriert: Di 11. Mai 2010, 20:11
- Wohnort: Im Schatten der Karawancos
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Laut §5 2. WaffV kommen auch entsprechend bestätigte Trainingsteilnahmen als Nachweis in Frage, auch "Keplinger(LPD OÖ), Löff(BMI) und Szalkay-Totschnig(BMI)" sind dieser Rechtsansicht - die damit jene des BMI sind. Auch subalterne Beamte haben sich ans Gesetz zu halten, unabhängig davon was die sich selber zusammenschwurbeln. Und das "Merkblatt" habe ich ja trotzdem ausgefolgt bekommen, vielleicht eine neue, evtl. interne, Bestimmung vom BMI - das kriegen mittlerweile vermutlich alle überprüften "Delinquenten" damit man sieht wie clever unsere Obertanen vom Friedensministerium doch sind.AUG-andy hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 17:38Das ist in Wien der springende Punkt.Salem hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 17:16Kommt drauf an was das für ein Zettel ist. So einen Kaszettel ala "Merkblatt" haben sie bei mir letzthin auch da gelassen, ich hatte aber Ergebnislisten die eindeutig reichen müssen. Einer wußte es, der andere nicht und bestand auf einen WaFü. Nicht für lange. Die Aufforderung einer Waffenbehörde ist kein "Merkblatt". Ich würde mir keine grauen Haare wachsen lassen und im Zweifel mal bei der Behörde anrufen ob eh alles passt... Eventüll kann der Papa Bär den Zettel mal hier einstellen damit wir wissen worum es überhaupt geht, damit nicht wieder alle wie die Hendln aufgescheucht herumgackern.gewo hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 11:44 wenn sie dir den weissen zettel da lassen musst normal den waffenfuehrerschein nachbringen ....
Wurde mir in Wien und im nördlichen NÖ bei der Kontrolle so mitgeteilt.
Gültiger Waffenführerschein oder Ergebnislisten.
Alles andere zählt nicht.
Das war zumindest meine Erfahrung die letzten 2 mal.
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.
- ronhan
- .308 Win
- Beiträge: 470
- Registriert: So 9. Mai 2010, 10:50
- Wohnort: Nordöstliches Niederösterreich
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Bei meiner letzten Kontrolle (2018) hab ich dem Beamten - wie immer - zum Nachweis des regelmäßigen Gebrauchs meine 2 letzten Ergebnislisten gegeben, er hat mir das Merkblatt (in dem drinsteht, man soll den WaFü nachreichen) in die Hand gedrückt, und das wars.
Natürlich musste ich nix extra nachreichen...
Natürlich musste ich nix extra nachreichen...
Grüße, Ronald
Kein Facebook, kein Instagram, kein WhatsApp... kein Navi.
Kein Facebook, kein Instagram, kein WhatsApp... kein Navi.
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Ich persönlich würde den WFS so oder so immer machen, auch mit genug Listen. Erstens hab ich keine Lust drauf mit wen zu diskutieren wieviele Listen jetzt reichen und zweitens find ich es ja nicht schlecht, so einen Kurs zu machen. Vor allem wenn man ihn alle 5 Jahre bei einem anderen Händler macht.
Man kann immer was dazulernen auch wenn man sich selbst viel beibringen kann. Praktische Erfahrungen von anderen sind auch nicht schlecht, weil es halt in der Praxis oft anders läuft als in der Theorie.
Man kann immer was dazulernen auch wenn man sich selbst viel beibringen kann. Praktische Erfahrungen von anderen sind auch nicht schlecht, weil es halt in der Praxis oft anders läuft als in der Theorie.
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Wie gerade erwähnt, Theorie und Praxis liegen gerade beim Waffengesetz weit auseinander. Manchmal ist der Weg des geringsten Widerstands der Einfachere.Salem hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 18:05Laut §5 2. WaffV kommen auch entsprechend bestätigte Trainingsteilnahmen als Nachweis in Frage, auch "Keplinger(LPD OÖ), Löff(BMI) und Szalkay-Totschnig(BMI)" sind dieser Rechtsansicht - die damit jene des BMI sind. Auch subalterne Beamte haben sich ans Gesetz zu halten, unabhängig davon was die sich selber zusammenschwurbeln. Und das "Merkblatt" habe ich ja trotzdem ausgefolgt bekommen, vielleicht eine neue, evtl. interne, Bestimmung vom BMI - das kriegen mittlerweile vermutlich alle überprüften "Delinquenten" damit man sieht wie clever unsere Obertanen vom Friedensministerium doch sind.AUG-andy hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 17:38Das ist in Wien der springende Punkt.Salem hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 17:16Kommt drauf an was das für ein Zettel ist. So einen Kaszettel ala "Merkblatt" haben sie bei mir letzthin auch da gelassen, ich hatte aber Ergebnislisten die eindeutig reichen müssen. Einer wußte es, der andere nicht und bestand auf einen WaFü. Nicht für lange. Die Aufforderung einer Waffenbehörde ist kein "Merkblatt". Ich würde mir keine grauen Haare wachsen lassen und im Zweifel mal bei der Behörde anrufen ob eh alles passt... Eventüll kann der Papa Bär den Zettel mal hier einstellen damit wir wissen worum es überhaupt geht, damit nicht wieder alle wie die Hendln aufgescheucht herumgackern.gewo hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 11:44 wenn sie dir den weissen zettel da lassen musst normal den waffenfuehrerschein nachbringen ....
Wurde mir in Wien und im nördlichen NÖ bei der Kontrolle so mitgeteilt.
Gültiger Waffenführerschein oder Ergebnislisten.
Alles andere zählt nicht.
Das war zumindest meine Erfahrung die letzten 2 mal.
Muss jeder selbst entscheiden.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
- Salem
- .50 BMG
- Beiträge: 3228
- Registriert: Di 11. Mai 2010, 20:11
- Wohnort: Im Schatten der Karawancos
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Alexej hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 18:32 Ich persönlich würde den WFS so oder so immer machen, auch mit genug Listen. Erstens hab ich keine Lust drauf mit wen zu diskutieren wieviele Listen jetzt reichen...
Wenn diese "Haltung" bei den LWB mehr wird fällt das allen LWB unweigerlich mittel- bis langfristig auf den Kopf.AUG-andy hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 18:43 Manchmal ist der Weg des geringsten Widerstands der Einfachere.
Ich bin hier raus, es ist eh sinnlos...
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.
- mura
- Supporter .308 Win. AMAX
- Beiträge: 1491
- Registriert: So 27. Feb 2011, 11:26
- Wohnort: Vorarlberg
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Doppelpost
Zuletzt geändert von mura am Mi 3. Feb 2021, 19:59, insgesamt 1-mal geändert.
.308 Win / .223 Rem / 9mm / .357Mag
- mura
- Supporter .308 Win. AMAX
- Beiträge: 1491
- Registriert: So 27. Feb 2011, 11:26
- Wohnort: Vorarlberg
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Meine Güte, das ist halt wieder mal so etwas dass komplett unterschiedlich ausgelegt wird. Bei uns hier war eigentlich immer das Schiessbuch oder Ergebnislisten ausreichend wenn vorhanden.
Man lernt sicher öfters etwas dazu im Leben aber sicher nicht bei einem Waffenführerschein. Jeder der seit längerem regelmässig und intensiv unser Hobby ausübt hat schon wieder mehr vergessen als man in diesen 30 oder 40 Minuten überhaupt lernt. Dort gehts ums absolute minimum an Wissen und ich glaube kaum das die letzten Jahre dieser Waffenführerschein um so viel umfangreicher und anspruchsvoller geworden ist vor allem nicht in Bezug auf das Waffengesetz dass sich sowieso immer öfter und in immer kürzeren Zeitabständen ändert.
Klar wenn keinerlei Ergebnislisten, Schiessnachweise usw. vorhanden sind ist das die einzige Möglichkeit dass man wieder 5Jahre Ruhe hat aber ansonsten verschwende ich keinerlei Gedanken an diese "Schulung".
Alexej hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 18:32 Man kann immer was dazulernen auch wenn man sich selbst viel beibringen kann. Praktische Erfahrungen von anderen sind auch nicht schlecht, weil es halt in der Praxis oft anders läuft als in der Theorie.
Man lernt sicher öfters etwas dazu im Leben aber sicher nicht bei einem Waffenführerschein. Jeder der seit längerem regelmässig und intensiv unser Hobby ausübt hat schon wieder mehr vergessen als man in diesen 30 oder 40 Minuten überhaupt lernt. Dort gehts ums absolute minimum an Wissen und ich glaube kaum das die letzten Jahre dieser Waffenführerschein um so viel umfangreicher und anspruchsvoller geworden ist vor allem nicht in Bezug auf das Waffengesetz dass sich sowieso immer öfter und in immer kürzeren Zeitabständen ändert.
Klar wenn keinerlei Ergebnislisten, Schiessnachweise usw. vorhanden sind ist das die einzige Möglichkeit dass man wieder 5Jahre Ruhe hat aber ansonsten verschwende ich keinerlei Gedanken an diese "Schulung".
.308 Win / .223 Rem / 9mm / .357Mag
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Bei uns hat das bisher so ausgeschaut: zahlst - bekommst 5 Stück 9mm - 5 x Bumm und das war's - Lerneffekt?Alexej hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 18:32 Ich persönlich würde den WFS so oder so immer machen, auch mit genug Listen. Erstens hab ich keine Lust drauf mit wen zu diskutieren wieviele Listen jetzt reichen und zweitens find ich es ja nicht schlecht, so einen Kurs zu machen. Vor allem wenn man ihn alle 5 Jahre bei einem anderen Händler macht.
Man kann immer was dazulernen auch wenn man sich selbst viel beibringen kann. Praktische Erfahrungen von anderen sind auch nicht schlecht, weil es halt in der Praxis oft anders läuft als in der Theorie.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
der lerneffekt beim haendler wuerde evt einsetzen wenn du eine anzeige wegen amtsmissbrauch machstWolf1971 hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 21:23Bei uns hat das bisher so ausgeschaut: zahlst - bekommst 5 Stück 9mm - 5 x Bumm und das war's - Lerneffekt?Alexej hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 18:32 Ich persönlich würde den WFS so oder so immer machen, auch mit genug Listen. Erstens hab ich keine Lust drauf mit wen zu diskutieren wieviele Listen jetzt reichen und zweitens find ich es ja nicht schlecht, so einen Kurs zu machen. Vor allem wenn man ihn alle 5 Jahre bei einem anderen Händler macht.
Man kann immer was dazulernen auch wenn man sich selbst viel beibringen kann. Praktische Erfahrungen von anderen sind auch nicht schlecht, weil es halt in der Praxis oft anders läuft als in der Theorie.
fuer die durchfuehrung dieser kurse ist er behoerdlich beliehen
bei missbrauch gibts da richtig fette strafen wenns nach dem amtsmissbrauchbestimmungen geht ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Ganz simpel: Unabhängig davon was das Organ der Kontrolle dir sagt/nicht sagt usw -> frag den Referenten deiner zuständigen Waffenbehörde. Ruf einfach an und sag ihm was du an Nachweisen hast, ob er die Fotos der Kollegin erhalten hat oder du ihm diese direkt mailen sollst. Akt erledigt. Ich hab bei der letzten Kontrolle zb Kursbesuchsbestätigungen per Mail eingereicht -> Rückantwort das der Nachweis damit gegeben ist. Die meisten Kollegen kennen nur den Waffenführerschein bzw sind sich eventuell unsicher ob ein anderer „Nachweis“ ausreicht - daher wird oft auf den Waffenführerschein verwiesen. Letztendlich entscheidet aber der zuständige Referent der Waffenbehörde - einfach mal anrufen, kurz nett plaudern und das Thema ist vom Tisch. Dort sitzt niemand der dir die WBK streitig machen will sondern selbst nur nachweisen muss was von ihm/ihr verlangt wird.Papa Bär hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 11:33 Hi,
hatte letzte Woche Waffenkontrolle. Alles gut abgelaufen.
Die Dame ! hat für den Nachweis des Umgangs mit den Waffen Fotos meiner dokumentierten Schiessstandsbeuche gemacht.
Dann drückt sie mir noch ein Merkblatt in die Hand und geht.
Heute les ich das Merkblatt durch, steht da im unteren Bereich, dass ich einen Nachweis was den sachgerechten Umgang mit Waffen betrifft, nachbringen muss.
WAS JETZT? Sie hat dafür ja die Schiessprotokolle fotografiert...
Bei wem frag ich da jetzt am Besten nach?
Bei der für meinen Bezirk zuständigen Polizeistation?
LG
"Siegen wird der, der weiß, wann er kämpfen muss und wann nicht."
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Ich würde mir von österreichischen Beamten eigentlich schon erwarten, dass sie Gesetze und Verordnungen, die ihren Aufgabenbereich unmittelbar betreffen, überhaupt lesen und dann auch verstehen. § 5 (2) WaffV ist an Eindeutigkeit nicht zu überbieten:
Also Nachweis der ständigen Handhabung ODER Waffenführerscheinkurs. Nirgends existiert eine Norm, die den Waffenführerscheinkurs als einziges Mittel, den sachgemäßen Umgang mit Waffen nachzuweisen, festlegt.Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die Bestätigung eines Gewerbetreibenden in Betracht, der zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt ist, wonach der Betroffene auch im – praktischen – Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde.