AUG-andy hat geschrieben: Sa 6. Feb 2021, 14:25
Davomon1979 hat geschrieben: Sa 6. Feb 2021, 14:08
AUG-andy hat geschrieben: Sa 6. Feb 2021, 12:14
Eine Information für alle Lockdown, Testbefürworte und Zwangsimpfer:
Am Montag werden ja angeblich alle Schüler getestet für 48 Stunden, im Wochen Wechsel. Mo + Di und Mi + Do. Schüler die noch immer keine Bestätigung haben zum Testen dürfen laut Basti das Schulgebäude nicht betreten. Das ist genau die Gruppe wo auch vor dem Lockdown keine Betreuung zu Hause möglich war. Und JA, die gibt's noch in jeder Schule und Altersgruppen. Jeder der jetzt glaubt die Schule dürfe diese Schüler nicht ins Schulgebäude lassen und die Kinder sich selbst überlassen ( weil ja Zuhause keine Betreuung da ist ) , der irrt gewaltig. Die dürfen sehr wohl wieder die Schule beitreten, aber in getrennten Klassenzimmern. Was dann in den Pausen und auf den WC Anlagen passiert kann sich ja jeder denken. Für eine komplette Trennung fehlen die Kapazitäten und Lehrer. Ich habe selbst diese Mails meiner Freundin heute Vormittag gelesen, wo genau dieses Problem angesprochen wurde. Aber sie können und dürfen die Kinder nicht der Straße überlassen. Auch wenn es nur einige wenige sind. So schaut die Realität aus in Österreich.
Das gilt aber nur für Montag. - Ab Dienstag Test oder zuhause.
Eben nicht. Die Testverweigerer musst du beaufsichtigen, weil zu Hause keine Betreuung möglich ist. Warum glaubst du wahren so viele Kinder im Lockdown trotzdem ins der Schule zur Betreuung? Das Positive nicht mehr teilnehmen dürfen ist ja nicht in Frage gestellt. Obwohl die ebenso ein Problem für berufstätige Eltern darstellen. Ihr seit alle sehr Blauäugig. Schreiben kann man alles, es scheitert aber an der Umsetzung in der Realität.
Da ist die Verordnung:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... _56.pdfsig
Darin:
§ 38. (1) Wenn für Schülerinnen und Schüler an Mittelschulen und der 5. bis 8. Schulstufe der
allgemein bildenden höheren Schulen im ortsungebundenen Unterricht eine häusliche Betreuung
ansonsten nicht sichergestellt ist und sie einen Test gemäß § 35 vorlegen, sind sie in der Schule zu
beaufsichtigen und in einer dem Unterricht im Lehrerteam gemäß § 31a SchUG entsprechenden Form zu
unterstützen.
Dh -> Volksschüler ohne Test bleiben daheim weil es Volksschulen keine Betreuung gibt. - In der Hauptschule unter Unterstufe Betreuung nur mit Test. - Testverweigerer müssen sich selbst um die Kinder kümmern, die Schule hat keine Aufsichts- Betreuungspflicht über Kinder diese Kinder. - Die Schule hat auch keine Aufsichtsplicht nach Unterrichtsende oder an schulfreien Tagen. - Wenn jetzt jemand glaub er gibt sein Kind einfach bei der Schule ab weil die schon drauf aufpassen werden, wird er Probleme mit dem Jugendamt bekommen.
Zumindest bei unserer Volks- und Hauptschule ist es so. - Für extra Betreuung von Testverweigerern hätte die keine Lehrer.