Salem hat geschrieben: Do 18. Feb 2021, 10:52
gewo hat geschrieben: Do 18. Feb 2021, 09:17
Mehrschüssig
Das is a kat B
Nicht wenn das Baujahr vor 1871 datiert - kann bei der Kanone durchaus sein.
ja
die bezughabende bestimmung lautet:
§45 WaffG 1996:
Auf 1. Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung,
2. andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,
4. Zimmerstutzen und
5. andere Arten minderwirksamer Waffen, die der Bundesminister für Inneres durch Verordnung als solche bezeichnet,
sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 55 und 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.
§ 1 Waffen
§ 2 Schusswaffen
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§ 6 Besitz
§ 7 Führen
§ 8 Verlässlichkeit
§ 9 EWR-Bürger, Schweiz und Liechtenstein
§ 10 Ermessen
§ 11 Jugendliche + Drittstaatsangehörige + Sportschützen
§ 12 Waffenverbot
§ 13 Vorläufiges Waffenverbot
§ 14 Schießstätten
§ 15 Überprüfung, Verlust und Entfremdung von Urkunden
§ 16 Ersatzdokumente + Ablieferung waffenrechtlicher Dokumente + Verwahrung von Schusswaffen
§ 17 Verbotene Waffen
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§ 35 Führen von Schusswaffen der Kategorien C
§ 36 Europäischer Feuerwaffenpaß
§ 37 Verbringen von Schußwaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union
§ 38 Mitbringen von Schußwaffen und Munition
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§ 40 Führen mitgebrachter oder eingeführter Schußwaffen
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§ 44 Bestimmung von Schußwaffen
§ 45 Ausnahmebestimmungen für bestimmte Waffen
§ 46 Ausnahmebestimmungen für bestimmte Zwecke
§ 47 Ausnahmebestimmungen für bestimmte Personen
§ 48 Zuständigkeit
§ 49 Beschwerden
§ 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3 Gerichtlich strafbare Handlungen
§ 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 Verwaltungsübertretungen
§ 52 Verfall
§ 53 Durchsuchungsermächtigung
§ 54 Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Waffenpolizei, Allgemeines
§ 55 Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Waffenpolizei, Zentrale Informationssammlung
§ 57 Überleitung von Verboten und bestehenden Berechtigungen
alle diese bestimmungen gelten auch fuer eine derartige waffe wenn sie wirklich ein original vor 1871 waere .....