servus zusammen,
mal ne kurze frage in die runde, weil hier bei meiner behörde etwas verunsicherung herrscht.
ich habe ein paar „vor 1871“ vorderlader revolver, remington 1858 um genau zu sein.
frage 1)
ich möchte gerne ein paar ersatztrommeln kaufen, um bei bewerben nicht nur am laden zu sein. für mich klar: waffe braucht keinen platz, also zubehör auch nicht. im amt würde man die trommeln aber gerne auf das freie kat b zubehör melden, weil sie kein 1871 zubehör kennen. ist doch idiotisch, weil ich könnte ja auch einfach ein paar weitere 1858er kaufen, die dann keinen platz belegen würden. hat das von euch in letzter zeit schon jemand machen lassen?
frage 2)
ich hätte auch gerne 2 conversion trommeln in 45 colt. für mich kat b zubehör, dürfte ich halt zuhause nicht zusammenbauen, damit keine neuen kat b waffen entstehen.
richtig?
danke und lg,
thomas.
zubehör zu vor 1871 waffe
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: zubehör zu vor 1871 waffe
zu frage 1)thomers hat geschrieben: So 21. Feb 2021, 11:36 servus zusammen,
mal ne kurze frage in die runde, weil hier bei meiner behörde etwas verunsicherung herrscht.
ich habe ein paar „vor 1871“ vorderlader revolver, remington 1858 um genau zu sein.
frage 1)
ich möchte gerne ein paar ersatztrommeln kaufen, um bei bewerben nicht nur am laden zu sein. für mich klar: waffe braucht keinen platz, also zubehör auch nicht. im amt würde man die trommeln aber gerne auf das freie kat b zubehör melden, weil sie kein 1871 zubehör kennen. ist doch idiotisch, weil ich könnte ja auch einfach ein paar weitere 1858er kaufen, die dann keinen platz belegen würden. hat das von euch in letzter zeit schon jemand machen lassen?
frage 2)
ich hätte auch gerne 2 conversion trommeln in 45 colt. für mich kat b zubehör, dürfte ich halt zuhause nicht zusammenbauen, damit keine neuen kat b waffen entstehen.
richtig?
danke und lg,
thomas.
fuer waffenteile gilt was fuer waffen gilt
wenn die trommeln vor 1871 erzeugt wurden dann ein klarer fall
dass das ZWR dafuer nicht eingerichtet ist ist nicht dein problem
es gibt allerdings eine stelle die das sammelt, abklaert und beim naechsten update einspielt
zu 2.)
conversion waffen sind kat B mit platzbedarf
conversion waffenzubehoer ist bis zu zwei stueck pro kat B platz frei, drueber hinaus mit bescheid
beim zusammenbau mit einer 1871 entsteht eine echte kat B mit platzbedarf
daher wenn kein platz frei nur am beh gen. schiesstand erlaubt
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: zubehör zu vor 1871 waffe
danke gewo,
genau so hätte ich es auch gesehen.
genau so hätte ich es auch gesehen.
Re: zubehör zu vor 1871 waffe
Gewo sry für das kurze off-topic aber könntest du bei dieser zuständigen Stelle einmal anregen, dass sie den Fehler, dass jemand der nur eine Genehmigung für Kat A 17/1/7 Waffen hat auch automatisch auf seine WBK gedruckt bekommt:gewo hat geschrieben: So 21. Feb 2021, 11:41
zu frage 1)
fuer waffenteile gilt was fuer waffen gilt
wenn die trommeln vor 1871 erzeugt wurden dann ein klarer fall
dass das ZWR dafuer nicht eingerichtet ist ist nicht dein problem
es gibt allerdings eine stelle die das sammelt, abklaert und beim naechsten update einspielt
"sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen."
Meine Behörde sagt "brauchen Sie nicht, dass ergibt sich ja aus der Logik, dass sie mit einer Genehmigung für Pistole mit eingesetztem großen Magazin auch Munition für FFW erwerben dürfen".
Aber du weißt ja wie das mit dem WaffG und der "Logik" so ist, wir haben inzwischen doch schon einige im Forum bei denen dieser - derzeit nur bei Kat B automatisch mitgedruckte - Vermerk fehlt.
Re: zubehör zu vor 1871 waffe
was auf die WBK kommt steuert der sachbearbeiterEmil hat geschrieben: So 21. Feb 2021, 17:41Gewo sry für das kurze off-topic aber könntest du bei dieser zuständigen Stelle einmal anregen, dass sie den Fehler, dass jemand der nur eine Genehmigung für Kat A 17/1/7 Waffen hat auch automatisch auf seine WBK gedruckt bekommt:gewo hat geschrieben: So 21. Feb 2021, 11:41
zu frage 1)
fuer waffenteile gilt was fuer waffen gilt
wenn die trommeln vor 1871 erzeugt wurden dann ein klarer fall
dass das ZWR dafuer nicht eingerichtet ist ist nicht dein problem
es gibt allerdings eine stelle die das sammelt, abklaert und beim naechsten update einspielt
"sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen."
Meine Behörde sagt "brauchen Sie nicht, dass ergibt sich ja aus der Logik, dass sie mit einer Genehmigung für Pistole mit eingesetztem großen Magazin auch Munition für FFW erwerben dürfen".
Aber du weißt ja wie das mit dem WaffG und der "Logik" so ist, wir haben inzwischen doch schon einige im Forum bei denen dieser - derzeit nur bei Kat B automatisch mitgedruckte - Vermerk fehlt.
andere baustelle
die ZWR clearingstelle hat nur mit dem betrieb des ZWR zu tun
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Re: zubehör zu vor 1871 waffe
Ich meinte den "Vordruck" / die "Maske" welche im System hinterlegt ist! Das kann der Sachbearbeiter nicht "steuern"!gewo hat geschrieben: So 21. Feb 2021, 17:54was auf die WBK kommt steuert der sachbearbeiterEmil hat geschrieben: So 21. Feb 2021, 17:41Gewo sry für das kurze off-topic aber könntest du bei dieser zuständigen Stelle einmal anregen, dass sie den Fehler, dass jemand der nur eine Genehmigung für Kat A 17/1/7 Waffen hat auch automatisch auf seine WBK gedruckt bekommt:gewo hat geschrieben: So 21. Feb 2021, 11:41
zu frage 1)
fuer waffenteile gilt was fuer waffen gilt
wenn die trommeln vor 1871 erzeugt wurden dann ein klarer fall
dass das ZWR dafuer nicht eingerichtet ist ist nicht dein problem
es gibt allerdings eine stelle die das sammelt, abklaert und beim naechsten update einspielt
"sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen."
Meine Behörde sagt "brauchen Sie nicht, dass ergibt sich ja aus der Logik, dass sie mit einer Genehmigung für Pistole mit eingesetztem großen Magazin auch Munition für FFW erwerben dürfen".
Aber du weißt ja wie das mit dem WaffG und der "Logik" so ist, wir haben inzwischen doch schon einige im Forum bei denen dieser - derzeit nur bei Kat B automatisch mitgedruckte - Vermerk fehlt.
andere baustelle
die ZWR clearingstelle hat nur mit dem betrieb des ZWR zu tun
Wenn einer den WP /die WBK für X Kat B bekommt dann steht immer
"sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen."
Wenn einer den WP / die WBK nur für X Kat A 17/1/7 bekommt dann steht das nie.
(Die BH könnte es nur manuell unter "Behördliche Eintragungen" im "Freitextfeld" eingeben)
Es scheint ein Fehler im System zu sein.
-> Dass man bei einer Genehmigung nur für X Kat A 17/1/1 (Stockdegen) nicht FFW Munition automatisch draufgedruckt bekommt ist klar, aber bei Kat A 17/1/7 ist es offenkundig ein Fehler in der Vorlage im Computersystem.
Und wir haben hier einige User hier im Forum (siehe gepostete Screenshots von ihren WBK's) die jetzt das nicht mehr oben haben weil sie keine Kat B mehr haben, deshalb meine Bitte.