Naja, nicht jeder Schießstand ist behördlich genehmigtWoyzeck hat geschrieben: Sa 20. Mär 2021, 11:41Auf einem behördlich genehmigten Schießstand schon. Und wo sollte man sonst damit schießen wollen ? Ob daheim im Tresor ein 10er oder ein 30er angesteckt werden kann, ist doch recht egal.deni hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 21:24 Ich bin mal so frech und spring quer rein... ich hab ein AR10 mit Highcap und Altbestand gemeldet. Kann ich ein AR15 Wechselsystem auf der Kat A Platz als Zubehör melden und dann Highcaps nutzen?

Und das Wechselsystem passt eh nicht, weil ein paar Dinge inkompatibel sind.MikeD hat geschrieben: Sa 20. Mär 2021, 12:38Die Frage ist wohl eher, darf man dann große AR15 Magazine (.223) für´s Wechselsystem nachkaufen oder nicht.deni hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 21:24 Ich bin mal so frech und spring quer rein... ich hab ein AR10 mit Highcap und Altbestand gemeldet. Kann ich ein AR15 Wechselsystem auf der Kat A Platz als Zubehör melden und dann Highcaps nutzen?
Danke & lg m
Prinzipiell müsste es gehen, wenn Beide (Waffe und Wechselsystem) als Kat A eingetragen sind.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob ein AR15 Wechselsystem auf einen AR10 Lower (.308) passt.
ABER weiß das der Sachbearbeiter? Und muss es zwingend passen, um das Wechselsystem auf den Kat A Platz zu melden anstatt auf den Kat B?
Genau - Weil dann könnt ich ein AR15 Wechselsystem kaufen (Lower ist ja eh ned meldepflichtig) und mir dann Highcaps dazu besorgen anstatt mit 10er Mags arbeiten zu müssen oder mit Mag-Kopplern.
Lg m