da ich ursprünglich im Falschen Forum meine Frage gestellt habe, hier nochmals als Zitat, da ich nicht weiß, wie man auf den einzelnen Beitrag verlinken kann - DANKE vorab
coliflower hat geschrieben: Mi 24. Mär 2021, 16:48 Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe heute meine neue WBK mit 5 Plätzen erhalten (hatte noch so eine alte Grüne, A5 auf Karton - 25 Jahre alt) ... zwei sind schon belegt.
Ich bin ein 50er Kaliberund mein BMI (Body Mass Index) ist auch eine wenig nach einer Hochzeit, zwei Schwangerschaften und einer Scheidung, angewachsen
![]()
Möchte jetzt nach ca. 25 Jahren wieder beginnen ...
Frage, kann mir jemand einen Link sharen um nachzulesen, was es mit der Meldepflicht an sich genau hat ? DANKE vorab !
Wolf1971 hat geschrieben: Mi 24. Mär 2021, 13:24 Wichtig ist dass ihr die Meldepflicht ab 20 verwahrungspflichtigen Schusswaffen im Naheverhältnis nicht überseht. Da wird alles mitgezählt - auch die Wechselsysteme und so. Eigentlich müssten da die großen Magazine auch gelten- an das haben die wahrscheinlich nicht gedacht.