Die korrekte Antwort darauf war:ElPresidente hat geschrieben: Fr 2. Apr 2021, 09:52 Was mich aber vielmehr beschäftigt ist, ob sie mir die Erweiterung verweigern können wegen mangelnder Überprüfung?
Das einzelne Problembehörden eine außertourliche Verwahrungskontrolle bei Erweiterungen anordnen ist zwar auch korrekt, hat aber mit der eigentlichen Frage und der Genhemigung bzw. den Rechtsanspruch auf Erweiterung an sich nichts zu tun.DonPedro hat geschrieben: Fr 2. Apr 2021, 19:01 Die Erweiterung nach 5 Jahren ist ein Rechtsanspruch.
Das hat nichts mit einer Überprüfung zu tun.
PS: Ich hab in meinen ersten 5 Jahren, also vor meiner ersten Überprüfung 2 mal erweitert und die "5.000er" Munitionsmeldung gemacht, es ist nie wer gekommen.