Da ich schrieb, dass bei mir schon Waffenkontrollen stattgefunden haben, kannst du davon ausgehen, dass ich den Inhalt des Gesetzes bezüglich dieser kenne. Genau genommen handelt es sich bei Waffenkontrollen um Grundrechtsausnahmen (vom Art. 9 StGG und Art. 8 EMRK).Armata hat geschrieben: Mo 26. Apr 2021, 00:01 ...
Verwahrungskontrolle = Grundrechtseingriff!? Hier vergessen wohl manche das gewisse Rechte mit PFLICHTEN einhergehen. Und diese Pflichten sind dir wohl bekannt bei Beantragung der Berechtigung zum Besitz/Führen gewisser Waffen, oder?
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Wer kontrollierenden Polizisten stolz alles mögliche zeigt, zu dessen Kontrolle diese nicht ermächtigt sind, darf das gerne tun. Zu erleben, dass Polizisten beleidigt reagieren, wenn andere dies nicht tun - ich weiss nicht, was ich davon halten soll.