ich bin deutscher Sportschütze, wohne seit kurzem grenznah zu Österreich und werde bald öfter auf eine nahegelegende Schießanlage in Österreich fahren. Ich habe u.a. eine Schmeisser M5F, mit der ich gerne trainieren würde. Ich habe in früheren Beiträgen gelesen, dass es bei AR-15 Derivaten von den Herstellern eine spezielle Austria Version gibt, in der eine Verriegelungswarze am Verschluß fehlt und der Lauf verstiftet sein muss. In meiner Schmeisser sind diese Modifikationen natürlich nicht vorhanden, da wir hier keine vergleichbare Regelung haben. Sind diese Modifikationen nicht durchgeführt, handelt es sich wohl um verbotenes Kriegsmaterial nach österreichischem Waffenrecht und ich geh mal davon stark aus, dass mich der Status "Ausländer" nicht von einem Verbot eures Waffengesetzes entbindet, heißt ich meine Schmeisser daheim lassen müsste

Da die von mir gefundenen Beiträge allesamt recht alt sind wollte ich mal fragen, die es derzeit mit der Regelung aussieht, ob sich da in der Zwischenzeit etwas getan hat und ich die M5F doch unproblematisch mitnehmen darf. Ist natürlich auf meinem europäischen Feuerwaffenpass eingetragen und Einladungsschreiben der Schiessanlage liegt vor.
Grüße
switty