Naja, strafbar ist beides, ich kenne diese Unterscheidung eigentlich nicht. Ich kenne die Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen, aber als Straftat versteh ich eigentlich alles, was ned erlaubt ist und bestraft wird.Octavian hat geschrieben: So 6. Jun 2021, 20:13 jedoch unterscheide ich persönlich schon zwischen "echten Straftaten" (nach dem StGB, und darin dann nochmals die Unterscheidung zwischen Vergehen und Verbrechen) und einem Strafzettel wegen Falschparkens.
Dass er dadurch kein potentieller Häfnbruder wird, sollte klar sein.