Pro-aktiver Verlässlichkeitscheck alle 5 Jahre (Sicherstellen dass ich meine WBK nicht verliere!)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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taihoo
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Pro-aktiver Verlässlichkeitscheck alle 5 Jahre (Sicherstellen dass ich meine WBK nicht verliere!)

Beitrag von taihoo » Do 15. Jul 2021, 01:06

Hallo,

Ich habe seit 5 Jahren eine WBK, jedoch (noch) keine Waffe. Mittlerweile bin ich beruflich öfters über längere Zeiträume im Ausland.

Vor kurzem habe ich eine Benachrichtigung erhalten dass ich die Verlässlichkeits Prüfung machen muss und die Bestätigung zur Behörde bringen. Zeitlimit: 8 Wochen (!) und der Hinweis dass es zum Verlust der WBK fuhrt, falls der Nachweis nicht erbracht wird. Wenn's blöd läuft versäume ich somit mal die Frist und ich möchte die WBK so nicht verlieren.

Kann ich das irgendwie pro-aktiv machen wenn ich z.B. das Ausstellungsdatum kenne? Meine WBK wurde z.B. am 16.3.2016 ausgestellt aber die Benachrichtigung habe ich am 1.7.2021 erhalten.

Kann ich z.B. den aktualisierten Waffenfuehrerschein am 16.3.2026 oder am 1.7.2026 proaktiv der Benoerde melden oder muss ich wirklich warten bis ich die Benachrichtigung erhalte und dann tickt die Zeit von 56 Tagen?

Vielen Dank!

PS: Ich habe auch den CE Fuehrerschein. Hier kann ich ja auch proaktiv den Arzt aufsuchen und das pro-aktiv erledigen ohne Angst haben zu müssen dass ich eine Frist versäume.

gewo
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Re: Pro-aktiver Verlässlichkeitscheck alle 5 Jahre (Sicherstellen dass ich meine WBK nicht verliere!)

Beitrag von gewo » Do 15. Jul 2021, 05:32

Servus

Ja klar kannst den waffenfuehrerschein jederzeit auch „auf gut glueck“ machen.

Hat „frueher“ kaum wer gemacht.
Aber letztens mit den nicht vorhersehbaren corona lockdowns waren es doch vereinzelt kollegen die das gemacht haben.

So eine waffenfuehrerschein auffrischung hat dann sechs monate gueltigkeit.

„Pro-aktiv“ an die behoerde schicken wird vermutlich eher nix bringen aber du kommst so ned in stress mit kurs buchen wenns dann soweit ist ...
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Re: Pro-aktiver Verlässlichkeitscheck alle 5 Jahre (Sicherstellen dass ich meine WBK nicht verliere!)

Beitrag von Pirker » Do 15. Jul 2021, 06:38

Meines Wissens kann man der Behörde bekannt geben, dass man längere Zeit im Ausland ist, damit sichergestellt ist, dass nicht etwaige Fristen, wie z.B. bei Strafanzeigen überzogen werden.

du kannst bei der post deine ortsabwesenheit bekannt geben.
damit gehen (auch) behoerdliche RSA bzw RSB zurueck an die behoerde

aber die waffenbehoerde schickt dir keine RSA oder RSB
die schicken dir zwei nette beamten ins haus
von da her wirkt das vermutlich ned

nach meinem wissenstand passiert garnix wenns dich ned erreichen
zu mindestens dann ned wenn du grad keine schusswaffe auf dich gemeldet hast
da terminisieren sie den vorgang einfach a halbes jahr weiter und das wars
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Re: Pro-aktiver Verlässlichkeitscheck alle 5 Jahre (Sicherstellen dass ich meine WBK nicht verliere!)

Beitrag von maggus » Do 15. Jul 2021, 09:34

gewo hat geschrieben: Do 15. Jul 2021, 05:32 Servus

Ja klar kannst den waffenfuehrerschein jederzeit auch „auf gut glueck“ machen.

Hat „frueher“ kaum wer gemacht.
Aber letztens mit den nicht vorhersehbaren corona lockdowns waren es doch vereinzelt kollegen die das gemacht haben.

So eine waffenfuehrerschein auffrischung hat dann sechs monate gueltigkeit.

„Pro-aktiv“ an die behoerde schicken wird vermutlich eher nix bringen aber du kommst so ned in stress mit kurs buchen wenns dann soweit ist ...
genauso habs ich gemacht... Erstausstellungsdatum ist mir bekannt, Waffenführerschein gemacht und ins Amt geschickt... fertig...
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Re: Pro-aktiver Verlässlichkeitscheck alle 5 Jahre (Sicherstellen dass ich meine WBK nicht verliere!)

Beitrag von Wolf1971 » Do 15. Jul 2021, 09:37

taihoo hat geschrieben: Do 15. Jul 2021, 01:06 Hallo,

Ich habe seit 5 Jahren eine WBK, jedoch (noch) keine Waffe. Mittlerweile bin ich beruflich öfters über längere Zeiträume im Ausland.

Vor kurzem habe ich eine Benachrichtigung erhalten dass ich die Verlässlichkeits Prüfung machen muss und die Bestätigung zur Behörde bringen. Zeitlimit: 8 Wochen (!) und der Hinweis dass es zum Verlust der WBK fuhrt, falls der Nachweis nicht erbracht wird. Wenn's blöd läuft versäume ich somit mal die Frist und ich möchte die WBK so nicht verlieren.

Kann ich das irgendwie pro-aktiv machen wenn ich z.B. das Ausstellungsdatum kenne? Meine WBK wurde z.B. am 16.3.2016 ausgestellt aber die Benachrichtigung habe ich am 1.7.2021 erhalten.

Kann ich z.B. den aktualisierten Waffenfuehrerschein am 16.3.2026 oder am 1.7.2026 proaktiv der Benoerde melden oder muss ich wirklich warten bis ich die Benachrichtigung erhalte und dann tickt die Zeit von 56 Tagen?

Vielen Dank!

PS: Ich habe auch den CE Fuehrerschein. Hier kann ich ja auch proaktiv den Arzt aufsuchen und das pro-aktiv erledigen ohne Angst haben zu müssen dass ich eine Frist versäume.
Nachdem du keine Waffen besitzt und gemeldet hast können sie somit nicht alle 5 Jahre überprüfen kommen können , daher versuchen sie es wahrscheinlich halt über diesen Weg -
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Re: Pro-aktiver Verlässlichkeitscheck alle 5 Jahre (Sicherstellen dass ich meine WBK nicht verliere!)

Beitrag von Promo » Do 15. Jul 2021, 09:41

Schon mal versucht anzurufen und eine Fristerstreckung zu bekommen? Solltest halt dann auch ein Datum nennen können, bis wann es dann geht. Normalerweise sollte das klappen, wenn die Behörde will.
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Re: Pro-aktiver Verlässlichkeitscheck alle 5 Jahre (Sicherstellen dass ich meine WBK nicht verliere!)

Beitrag von gewo » Do 15. Jul 2021, 10:21

Wolf1971 hat geschrieben: Do 15. Jul 2021, 09:37 Nachdem du keine Waffen besitzt und gemeldet hast können sie somit nicht alle 5 Jahre überprüfen kommen können , daher versuchen sie es wahrscheinlich halt über diesen Weg -
selbstverstaendlich hast du die sicherheitsueberpruefung vulgo verwahrungskontrolle auch wenn keine waffe auf dich gemeldet ist ....
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Re: Pro-aktiver Verlässlichkeitscheck alle 5 Jahre (Sicherstellen dass ich meine WBK nicht verliere!)

Beitrag von gewo » Do 15. Jul 2021, 10:24

Promo hat geschrieben: Do 15. Jul 2021, 09:41 Schon mal versucht anzurufen und eine Fristerstreckung zu bekommen? Solltest halt dann auch ein Datum nennen können, bis wann es dann geht. Normalerweise sollte das klappen, wenn die Behörde will.
verschiebung geht schon, aber haben sie ned so gern ....

ich hatte waehrend der lock downs einige behoerden anrufe ob wir leicht grad keine waffenfuehrerscheinkurse mehr anbieten weil die buerger mit der begruedung dass alle laeden zu haben laufend um verschiebungen ansuchen...
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Re: Pro-aktiver Verlässlichkeitscheck alle 5 Jahre (Sicherstellen dass ich meine WBK nicht verliere!)

Beitrag von Wolf1971 » Do 15. Jul 2021, 11:48

gewo hat geschrieben: Do 15. Jul 2021, 10:24
Promo hat geschrieben: Do 15. Jul 2021, 09:41 Schon mal versucht anzurufen und eine Fristerstreckung zu bekommen? Solltest halt dann auch ein Datum nennen können, bis wann es dann geht. Normalerweise sollte das klappen, wenn die Behörde will.
verschiebung geht schon, aber haben sie ned so gern ....

ich hatte waehrend der lock downs einige behoerden anrufe ob wir leicht grad keine waffenfuehrerscheinkurse mehr anbieten weil die buerger mit der begruedung dass alle laeden zu haben laufend um verschiebungen ansuchen...
Ja - wenn sie in der eigenen Behörde wg Lockdown die Schiessstände zumachen und gleichzeitig den Waffenführerschein vorschreiben - so wie in Perg geschehen - dann frag ich mich schon ob da wer mitdenkt auch
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Re: Pro-aktiver Verlässlichkeitscheck alle 5 Jahre (Sicherstellen dass ich meine WBK nicht verliere!)

Beitrag von Pirker » Sa 17. Jul 2021, 11:25

Pirker hat geschrieben: Do 15. Jul 2021, 06:38 Meines Wissens kann man der Behörde bekannt geben, dass man längere Zeit im Ausland ist, damit sichergestellt ist, dass nicht etwaige Fristen, wie z.B. bei Strafanzeigen überzogen werden.

du kannst bei der post deine ortsabwesenheit bekannt geben.
damit gehen (auch) behoerdliche RSA bzw RSB zurueck an die behoerde

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Wer hat diesen Beitrag von mir editiert? Ich habe lediglich den ersten Absatz gepostet!!!!!!!
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Re: Pro-aktiver Verlässlichkeitscheck alle 5 Jahre (Sicherstellen dass ich meine WBK nicht verliere!)

Beitrag von gewo » Sa 17. Jul 2021, 18:34

Pirker hat geschrieben: Sa 17. Jul 2021, 11:25
Pirker hat geschrieben: Do 15. Jul 2021, 06:38 Meines Wissens kann man der Behörde bekannt geben, dass man längere Zeit im Ausland ist, damit sichergestellt ist, dass nicht etwaige Fristen, wie z.B. bei Strafanzeigen überzogen werden.

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Sorry
Ist an der schreibweise eh erkennbar

Edit statt zitat knopf erwischt ...
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