MrRiesa hat geschrieben: Fr 13. Aug 2021, 19:08
Trijikon hat geschrieben: Fr 13. Aug 2021, 18:22
Ganz blöde Frage:
Ich habe meine Waffen auf 3 Plätze verteilt (Haus, Wohnung, Geschäft) (eben auch wegen der Stückzahl)
LG Wolfgang
Man verbessere mich bitte wenn ich falsch liege, aber vom Wfs hab ich es so in Erinnerung das man sie nur am gemeldeten Hauptwohnsitz aufbewahren darf!?
Das ist falsch.
Ich habe alle Waffen am Nebenbwohnsitz in NÖ.
Bei der Kontrolle kein Problem.
Allerdings steht die ebenfalls im ZWR.
Kommen aber immer zuerst nach Wien, und schicken den Akt dann nach NÖ weiter.
Kontrolle in NÖ meistens 3 Wochen später ohne Beanstandungen.
(du kannst nur einen ordentlichen HWS haben, aber mehrere NWS)
Trijikon :
Zu den 20 Stück.
Es ist unerheblich wo sich die Waffen derzeit (verteilt) befinden.
Im ZWR stehen alle 20 (oder mehr) am Hauptwohnsitz.
Daher ist eine Meldung unvermeidbar, weil alle am HWS gemeldet sind.
Es könnten sich alle dort befinden, unerheblich wie du sie dann selbst aufgeteilt hast.