Ich habe die Möglichkeit das eine Mosin Nagant 1944 (Zählt als Repetierbüchse, oder?) in meinen Besitz kommt. Nun ist mein Problem das ich erst 19 bin, und Schusswaffen erst ab 21 mit der WBK erworben werden können (Zumindest Pistolen, Revolver, Karabiner). Aber bei Flinten und Büchsen werd ich nicht ganz schlau draus. Darf man die ab 18 besitzen (wenn ja mit Regestrierung natürlich), oder doch nur mit Jagdschein?
Zusatzfragen falls ich sie übernehmen dürfte:
1)brauch ich dafür einen Safe? Schon oder?
2)darf ich damit auf der Schießbahn schießen gehen?
Was ich vieleicht dazu sagen sollte. Ich hatte eigentlich erst vor mit 21 anfangen zu schießen (vieleicht). Und hätte mich dann natürlich informiet, und WBK und so beantragt. Aber da die Mosin ein Geschenk wäre informier ich mich jetzt schon ein wenig.
Bekomme sie von einem Bekannten der selber Sportschütze WAR, aber er ist sich auch nicht sicher ob ich sie haben dürfte, oder doch erst ab 21, da er selber erst mit ~30 anfing.
Repetierbüchse ab 18, ohne wbk?
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Re: Repetierbüchse ab 18, ohne wbk?
reden wir von deutschland oder oesterreich?
in AT kein problem
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Repetierbüchse ab 18, ohne wbk?
In Österreich - Wenn du kein Waffenverbot hast ja. Schießen darfst du auch damit aber aufpassen, nur Teilmantel oder Hohlspitzgeschosse. Für Vollmantel benötigst du ein waffenrechtliches Dokument oder Jagdkarte
1944 - meinst du damit einen 91/30 der 1944 gebaut wurde oder den m44, also den kurzen mit Klappbajonett?
Ich würde dir raten dir einen Schrank dafür zu kaufen. Meldung ist beim Büchsenmacher zu machen, innerhalb von 6 Wochen. Tipp: Mache einen KV und lass dir die ZWR Registrierungsnummer von deinem Bekannten geben damit dein Händler die Büchse leichter im ZWR findet.
1944 - meinst du damit einen 91/30 der 1944 gebaut wurde oder den m44, also den kurzen mit Klappbajonett?
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Re: Repetierbüchse ab 18, ohne wbk?
ja einen 91/30 is mehr ein sammlerstück anscheinend. aber das mit der muniton und teilmantel wusste ich nicht.Incite hat geschrieben: So 15. Aug 2021, 17:58 In Österreich - Wenn du kein Waffenverbot hast ja. Schießen darfst du auch damit aber aufpassen, nur Teilmantel oder Hohlspitzgeschosse. Für Vollmantel benötigst du ein waffenrechtliches Dokument oder Jagdkarte
1944 - meinst du damit einen 91/30 der 1944 gebaut wurde oder den m44, also den kurzen mit Klappbajonett?
Ich würde dir raten dir einen günstigen Schrank dafür zu kaufen. Meldung ist beim Büchsenmacher zu machen, innerhalb von 6 Wochen. Tipp: Mache einen KV und lass dir die ZWR Registrierungsnummer von deinem Bekannten geben damit dein Händler die Büchse leichter im ZWR findet.
und was ich jetzt noch fragen muss. was ist ein kv? wie gesagt kenn mich noch nicht so aus. und zwr= zentrales waffen register?
Re: Repetierbüchse ab 18, ohne wbk?
KV - Kaufvertrag und den würde ich immer machen. Als Verkäufer die Gewährleistung ausschließen.
zwr - zentrales Waffenregister. richtig
zwr - zentrales Waffenregister. richtig
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Re: Repetierbüchse ab 18, ohne wbk?
achso. ja gute idee. danke dir. dann bin ich glücklich und zufrieden für heuteIncite hat geschrieben: So 15. Aug 2021, 18:20 KV - Kaufvertrag und den würde ich immer machen. Als Verkäufer die Gewährleistung ausschließen.
zwr - zentrales Waffenregister. richtig
